Laut einer repräsentativen Studie der Bitkom passen bereits acht von zehn Nutzern in sozialen Netzwerken das Datenschutzniveau ihren eigenen Wünschen an. In einer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien in Auftrag gegebenen Studie gaben 77 % der Befragten an, die Einstellungen zur Privatsphäre in Netzwerken aktiv zu verändern. Gerade bei jungen Leuten werden die Datenschutz-Einstellungen sehr ernst genommen. So passen 89 % der 14-29 jährigen Nutzer ihre Einstellungen individuell an.
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Barcelona Sessel ist keine Marke
Der legendäre „Barcelona – Sessel“, der von dem Architekten Ludwig Mies van der Rohe entworfen wurde, ist keine dreidimensionale Marke.
Das Bundespatentgericht ( Az. 26 W (pat) 93/08) folgte dem Antrag der Klägerin, welche sich gegen die Eintragung als Marke Widerspruch eingelegt hatte. Nach Ansicht des Gerichts fehle es dem Stuhl an einer für das Markenrecht notwendigen Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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Der Model Release Vertrag
Im Rahmen eines Fotoshootings wird regelmäßig ein Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Model geschlossen.
In diesen geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf und welche Rechte das Model an den Fotos hat. Dieser Vertrag wird in der Praxis auch als „Model Release“ bezeichnet.
Bei der weiteren Verwendung der Fotos durch den Fotografen, aber auch für eine Verwendung durch das Model ist dieser Vertrag wichtig. Beide müssen wissen, was sie mit den Fotos machen dürfen – und was nicht.
Auch der wirtschaftliche Wert der Fotos hängt wesentlich davon ab, welche Rechte an den Fotos bestehen und ob die Fotos uneingeschränkt, zum Beispiel auch für Werbung verwendet werden dürfen.
Rechtlicher Hintergrund ist das Urheberrecht des Fotografen auf der einen Seite und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Models auf der anderen Seite.
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Sieg für freie Journalisten und Fotografen
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten und Fotografen errungen. In dem gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag geführten Rechtsstreit hat das Landgericht Braunschweig jetzt die Vertragsbedingungen des Verlags für ungültig erklärt (Az. 9 O 1352/11).
Das Gericht ist der Ansicht, dass die Konditionen für die freie Mitarbeit von Journalisten und Fotografen bei der Braunschweiger Zeitung gegen das Urhebervertragsrecht verstoßen.
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Christo darf Bilder des verhüllten Reichstags verbieten
Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, das einer Fotoagentur untersagt, weiterhin Fotos seiner temporären Kunstwerken zu verbreiten.
Das Landgericht hat in einem Teilurteil einer Fotoagentur untersagt, Bilder der Kunstwerke von Christo und seiner verstorbenen Frau Jeanne Claude zu vertreiben. Zu den Bildern gehören unter anderem auch Bilder des verhüllten Reichstags in Berlin.
Es führt zur Begründung aus, dass dem Künstlerehepaar ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht, da ihre Werke als temporäre Werke der Kunst besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Fotoagentur kann weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht auf Pressefreiheit ein Recht herleiten, Bilder von Christo ohne Erlaubnis zu publizieren.
Der verhüllte Reichstag von Christo beschäftigt die Justiz schon lange und bereits vor über 10 Jahren war Christo vor Gericht erfolgreich und verbot einem Verlag, Postkarten des verhüllten Reichstags zu verkaufen.
Volltext des Urteils: http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/urteil-christo/
Sharehoster verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen
In den Zeiten, in denen sich die Abmahnungen im Bereich Filesharing häufen, weichen immer mehr Nutzer auf sogenannte Sharehoster aus, um hier urheberrechtlich geschützte Inhalte zu bekommen.
Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass der Sharehoster für urheberrechtswidrige Inhalte, welche auf seinen Server liegen, verantwortlich ist. (LG Hamburg, Urteil vom 14.06.2011, Az. 310 O 225/10). Das Hamburger Gericht hat in seinem Urteil seine Linie konsequent weiter geführt und den Sharehoster als Störer der Urheberrechtsverletzungen angesehen. Demnach hat er eine Prüfungspflicht und muss klare urheberrechtliche umgehend löschen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Filesharing und Sharehoster haben, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.
google plus und Recht
War es bislang nur einem kleinen Kreis von ausgesuchten Nutzern möglich, sich anzumelden, steht der google plus nunmehr jedem offen.
Fragen zum Urheberrecht für Fotografen
Der Model Release Vertrag
Link: http://www.presserecht-aktuell.de/der-model-release-vertrag/
Ein Muster finden Sie hier zum Download
Neue Widerrufsbelehrung in Kraft
Ab dem 4. August 2011 gilt eine neue Widerrufsbelehrung. Hintergrund sind einige Entscheidungen des EUGH, welche in deutsches Recht umgewandelt werden müssen, daher hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Änderung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts verabschiedet, welches am 4.08.2011 in Kraft tritt.