Der Model Release Vertrag


Im Rahmen eines Fotoshootings wird regelmäßig ein Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Model geschlossen.
In diesen geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf und welche Rechte das Model an den Fotos hat. Dieser Vertrag wird in der Praxis auch als „Model Release“ bezeichnet.

Bei der weiteren Verwendung der Fotos durch den Fotografen, aber auch für eine Verwendung durch das Model ist dieser Vertrag wichtig. Beide müssen wissen, was sie mit den Fotos machen dürfen – und was nicht.
Auch der wirtschaftliche Wert der Fotos hängt wesentlich davon ab, welche Rechte an den Fotos bestehen und ob die Fotos uneingeschränkt, zum Beispiel auch für Werbung verwendet werden dürfen.
Rechtlicher Hintergrund ist das Urheberrecht des Fotografen auf der einen Seite und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Models auf der anderen Seite.

Um hier auf beiden Rechtssicherheit zu haben, ist ein Vertrag bei einem Fotoshooting sehr zu empfehlen.

Musterverträge

Sieht man sich die im Internet kursierenden „Muster“-Verträge an, so fällt dem Juristen auf, dass doch ziemlich viel Halb- und Unwissen in den Verträgen verarbeitet worden ist. Insbesondere enthalten manche Verträge Klauseln und Regelungen, welche einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und zum Teil dem deutschen Recht sogar widersprechen. Von den aus anwaltlicher Sicht teilweise sehr lustigen Diskussionen über die Auslegung der Verträge in manchen Foren ganz zu schweigen.
Daher kann aus anwaltlicher Sicht nur dazu geraten werden, wenn die Fotos professionell verwendet werden sollen, einen auf die persönlichen Umstände zugeschnittenen Vertrag durch einen Rechtsanwalt erstellen zu lassen.
Als privater Fotograf, der die Bilder nur für sich selbst möchte und dem Model kein Geld für das Shooting bezahlt, empfiehlt sich ein TfP-Vertrag – TfP steht als Abkürzung für Time-for-Prints und bedeutet, dass das Model als Dank Abzüge der Bilder erhält.

Greift man auf einen Mustervertrag zurück, geht man ein Risiko ein. So wissen zum Teil beide Parteien nicht, was sie damit eigentlich unterschreiben und dies kann später zu teuren gerichtlichen Verfahren führen.

Wird dennoch einer dieser Muster-Verträge verwendet, sollte sowohl vonseiten des Fotografen als auch vonseiten des Models auf Regelungen zu folgenden Fragen geachtet werden:

Beteiligten:

Natürlich sind die Namen und auch die Kontaktdaten des Fotografen und des Models in den Vertrag aufzunehmen. Wenn das Shooting im Auftrag einer Agentur stattfindet, muss diese natürlich auch aufgenommen werden.

Rechteübertragung:

Dies ist der zentrale Bestandteil eines Model Release, da in diesem Paragrafen geregelt wird, wer die Rechte an den Fotos hat. Üblicherweise werden die Fotos ohne Beschränkung auf den Fotografen oder die Agentur übertragen.
Dies bedeutet, dass die Inhaber der Rechte befugt sind, die Bilder zeitlich (Dauer), räumlich (weltweit) und sachlich (Werbung, Ausstellungen etc.) ohne die Beschränkung auf ein bestimmtes Medium zu nutzen. Häufig wird hier auch der Passus aufgenommen, dass die Bilder inklusive aller Rechte an Dritte übertragen werden können; dieses bedeutet: Die Bilder dürfen weiterverkauft werden.

Ob das Model die Bilder für eigene Zwecke nutzen darf, ist ebenso eine Frage, welche bei der Rechteübertragung zwischen den Parteien geklärt werden sollte. Wird dazu keine Regelung getroffen, hat das Model im Zweifel kein Recht, die Bilder selbst nutzen zu dürfen. Daher sollte sich ein Model die Möglichkeit einräumen lassen, die Bilder zumindest im Rahmen einer Eigenvermarktung nutzen zu dürfen.

Bei der Rechteübertragung ist es mitunter empfehlenswert, eine deutliche Regelung dahingehend zu treffen, in welchen Medien die Fotos genutzt werden dürfen. Gerade bei der möglichen Verwendung in pornographischen oder erotischen Medien sollte eine explizite Regelung aufgenommen werden.
Je nach geplanter Verwendung der Bilder sollte auch der Passus aufgenommen werden, dass die Bilder auch in einem negativen Kontext genutzt werden dürfen. Dies ist immer dann zu empfehlen, wenn die Bilder zur Illustration heikler Themen verwendet werden sollen.

Umfang der Vergütung:

Art und Umfang der Vergütung sind ein andere rwesentlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung und sollte daher unbedingt aufgenommen werden. Hinsichtlich der Höhe der Vergütung können der Fotograf und das Model diese frei verhandeln.
Bei der Vergütung sollte deutlich die Frage der Mehrwertsteuer, Spesen und Fahrtkosten geregelt werden und ob diese bei der Preisberechnung eingeflossen sind oder nicht.

Alterszusicherung:

Gerade bei jugendlichen Models ist es wichtig, eine Sicherheit hinsichtlich des Alters zu haben. Die bloße Zusicherung des Models, volljährig zu sein, ist gerichtlich nicht ausreichend. Daher sollte sich der Fotograf einen Nachweis der Volljährigkeit vorlegen lassen und sich diesen auch per Unterschrift durch das Model bestätigen lassen. Ist das Model noch nicht volljährig, ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zwingend nötig.

Bearbeitungsrecht:

Die spätere Bearbeitung am Computer mit Photoshop und anderen Bildbearbeitungsprogrammen ist mittlerweile Standard. Jedoch sollte der Vertrag auch Regelungen dahingehend enthalten, dass der Fotograf befugt ist, die Aufnahmen zu bearbeiten und mit anderen Aufnahmen kombinieren zu dürfen (Bild-Montage).

Namensnennung:

Im Normalfall wird bei einer Publikation der Name des Models nicht genannt. Um hier jedoch Rechtssicherheit zu haben, sollte der Vertrag eine Regelung hinsichtlich der Namensnennung treffen, insbesondere zu der Frage, ob der Name des Models genannt und ob auch ein anderer Name mit dem Bild kombiniert werden darf.

Weitere vertragliche Regelungen

Darüber hinaus werden üblicherweise weitere Regelungen in den Vertrag mit aufgenommen, die für die Zusammenarbeit wichtig sind. Dabei hängt die konkrete Art der Ausgestaltung stark vom Einzelfall ab, daher werden an dieser Stelle nur exemplarisch nur die häufigsten Punkte angerissen. Dies sind zum Beispiel Regelungen zur Haftung, Schadensersatz oder auch zur konkreten Durchführung des Shootings. Zudem stellen sich Fragen zu möglichen Vertragsstrafen oder ob das Model auch für die Konkurrenz arbeiten darf? Wie sieht es aus mit einer möglichen Kündigung des Vertrags aus? Auch hinsichtlich der Vertragssprache, Erfüllungsort und Gerichtsstand enthalten die Verträge üblicherweise individuelle Regelungen.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann

Aus meiner medienrechtlichen Praxis sind mir viele Streitigkeiten über Verträge bekannt. Diese beginnen zum Teil schon vor der Unterzeichnung der Verträge. Ich empfehle immer, den Vertrag bereits ein paar Tage vor dem Shooting an das Model zu schicken, damit es ausreichend Zeit hat, sich mit dem Vertrag auseinanderzusetzen und Fragen geklärt werden können. Ebenso sollte offen über die mögliche Verwendung der Fotos gesprochen werden. Dies führt zu einer Rechtssicherheit, da sich das Model im Nachhinein nicht mehr auf Unkenntnis über die Verwendung berufen kann.
Auch über das Geld sollte geredet werden.

Der Vertrag selbst sollte möglichst genaue Regelungen und Formulierungen enthalten und auf allgemeine Floskeln verzichten.
Je genauer und detaillierter die Regelungen sind, umso eher kann einem möglichen Streit über die Auslegung strittiger Passagen bereits im Vorfeld sachlich begegnet werden. Im Zweifel wird der Nachweis einer entsprechenden Einigung übrigens vonseiten des Verwenders der Bilder, sprich vom Fotografen oder der Agentur zu führen sein, weshalb genaue Regeln in ihren Interesse liegen.

Fazit

Wie bereits oben ausgeführt, enthalten viele Muster-Verträge, welche im Internet zu finden sind, rechtlich zweifelhafte bis falsche Regelungen. Daher ist von einer Nutzung dieser Verträge aus anwaltlicher Sicht abzuraten. Wenn Sie professionell auftreten wollen, sollten Sie nicht nur Geld in Ihr Studio und Ihre Ausrüstung, sondern auch etwas Geld in ordentliche Verträge investieren.

Die Kanzlei Hoesmann steht Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir beraten Fotografen und Models und erstellen auch für Sie gerne auf einen Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag.

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