RTL streicht SpiegelTV und SternTV aus dem Programm

icon_42Der TV Sender RTL hat mit sofortiger Wirkung die Sendungen SpiegelTV und SternTV aus dem Programm gestrichen. Hintergrund ist Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, nachdem wegen eines Formfehlers der Beschluss der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) ungültig ist.

Als Fernsehsender ist man rechtlich verpflichtet, sobald man einen Marktanteil von mehr als 10 % hat, auch TV Programme von Drittanbietern auszustrahlen.

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Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder

DRadioFür Deutschlandradio Kultur hat Rechtsanwalt Hoesmann in einem Interview zu dem Prozess um die Herausgabe der Tonbänder des Journalisten Heribert Schwan Stellung genommen.

Hintergrund ist, dass Heribert Schwan für die Autobiografie von Helmut Kohl umfangreiche Interviews mit dem Altkanzler geführt hat. Diese Interviews wurde auf Tonbändern aufgenommen, insgesamt 630 Stunden. Nachdem es zu einem Zerwürfnis zwischen Kohl und seinem Autobiografen kam, fordert Helmut Kohl nunmehr die Herausgabe der Tonbänder.

Das Gericht in der ersten Instanz, das Landgericht in Köln entschied zu Gunsten von Helmut Kohl. Gegen dieses Urteil hat Heribert Schwan Rechtsmittel eingelegt, sodass jetzt das OLG Köln über den Rechtsstreit urteilen muss.

Rechtsanwalt Hoesmann wies im Rahmen des Interviews darauf hin, dass es sich bei Mitschnitt nicht um einen zur Veröffentlichung bestimmten Mitschnitt handelte. Daher greifen presserechtliche Veröffentlichungs-Grundsätze nicht. Vielmehr geht es auch um grundgesetzliche Persönlichkeitsrecht, welches besagt, dass jedermann selbst und allein bestimmen darf, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und von wem seine auf einem Tonträger aufgenommene Stimme wieder abgespielt werden darf. „Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder“ weiterlesen

Payment claims from b2b-beschaffungsplattform.de and B2B Technologies

Beschaffungsplattform, b2bThe Chemnitz-based limited liabilty company (GmbH), B2B Technologies, operated by its Managing Director, David Jähn, has been involved in much controversy through, amongst other things, the offers provided by and subsequent bills from its website, b2b-beschaffungsplattform.de.

We are here to help you in defending against such payment claims from B2B Technologies. Our law firm already represents hundreds of clients against B2B and to date, none of our clients have had to pay a cent to the firm.

The website and the application process is formatted in such a way that many of its users are scammed or “ripped-off“. Many courts are of the view that, whether it is a scam or not, the Managing Director has no valid claims for payment.  „Payment claims from b2b-beschaffungsplattform.de and B2B Technologies“ weiterlesen

Die Erstberatungsgebühr und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch den Rechtsanwalt

icon_32Anwaltliche Dienstleistungen kosten in der Regel Geld. Dies bedeutet nicht, dass gleich jedes Telefonat und jede E-Mail berechnet wird. Dieses ist bei vielen Kanzleien, so auch bei uns, als Erstkontakt kostenlos. Gerne hören wir uns die rechtlichen Probleme unserer Mandanten an und geben ein Angebot ab, was unsere anwaltliche Dienstleistung zur Lösung des rechlichen Problems kosten würde.

Wenn jedoch umfangreich Unterlagen und zum Teil komplette Abmahnungen ungefagt mit der Bitte um Prüfung an den Rechtsanwalt gesendet werden, kann dies bereits einen Beratungsanspruch des Rechtsanwalts begründen.

Viele Personen unterliegen in diesem Zusammenhang dem Irrglauben, dass der Rechtsanwalt erst Gebühren berechnen darf, wenn er in irgendeiner Form schriftlich etwas für den Mandanten verfasst hat. „Die Erstberatungsgebühr und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch den Rechtsanwalt“ weiterlesen

Rechtsanwalt Hoesmann als Experte im Spiegel zitiert

spiegel_swIn der online Ausgabe des Nachrichtenmagazins Spiegel wurde Rechtsanwalt Hoesmann als Experte zitiert. Hintergrund ist die kontrovers diskutierte Entscheidung des Landgerichts Bonn, nach welcher ein der Spam Ordner täglich zu kontrollieren ist.

Über dieses Urteil hatten wir in der letzten Woche bereits berichtet und das Thema wurde nunmehr auch vom Spiegel aufgegriffen.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Hoesmann, welche auch so vom Spiegel übernommen wurde, bedeutet dieses Urteil in letzter Konsequenz, dass der Spam Schutz auch abgeschaltet werden könnte.

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Interview im Stern von RA Hoesmann

stern_logoFür das Magazin Stern hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den dubiosen Angeboten der Firma B2B Technologies Stellung genommen. Die Firma, welche mit dem Angebot preiswerter Insolvenz- und Lagerware wirbt, ist bereits seit Jahren aktiv und wir haben in der Kanzlei bereits hunderte von Mandanten gegen die Forderungen der Firma verteidigt.

In dem Interview für den Stern warnt Rechtsanwalt Hoesmann vor dem Angebot der Firma und rät zur Vorsicht bei der Anmeldung.

Hat man sich doch aus Versehen angemeldet, sollten die Rechnungen und Mahnungen der Firma keinesfalls ignoriert werden. Die Rechtslage ist nicht ganz einheitlich, aber es gibt bereits zahlreiche Urteile, in denen die Firma verloren hat und irrtümlich angemeldete Nutzer nicht zahlen mussten.

Wir haben bereits hunderte von Mandanten gegen Forderungen der Firma verteidigt.

Unsere Themenseite zu dem Angebot der Firma B2B Technologies finden Sie hier:

https://hoesmann.eu/rechnungen-b2b-beschaffungsplattform-de-und-b2b-technologies/

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. „Interview im Stern von RA Hoesmann“ weiterlesen

Blanka Vlachová neue Mitarbeiterin der Kanzlei Hoesmann

_DSC0367-KopieWir freuen uns, dass Frau Blanka Vlachová von der Masaryk University Brno in Tschechien im Rahmen ihres ELSA Traineeships uns für die nächsten Monate in der Kanzlei unterstützen wird.

Im Rahmen ihrer studentischen Ausbildung hat Frau Vlachová ihren rechtlichen Fokus auf Urheberrecht und Wirtschaftsrecht gelegt. Durch ihre hervorragenden Kenntnisse der deutschen Sprache, welche auch durch ein Examen im Fach „Deutsche Rechtssprache“ von Frau Vlachová nachgewiesen wurden, ist sie eine Bereicherung für unsere Kanzlei. Sie wird uns bei der täglichen Arbeit in unserer Medienrechtskanzlei unterstützen und einen interessanten Einblick in die Praxis des deutschen Medien- und Urheberrechts bekommen.

BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden

ZeitungsartikelIm Presserecht und Medienrecht geht es häufig um öffentliche Äußerungen. Immer wieder ist dabei zu beobachten, dass einzelne Äußerungen isoliert aus dem Zusammenhang gerissen und gesondert verfolgt werden.

Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschied.

Äußerungen dürften nicht rein isoliert betrachtet und aus dem betreffenden Kontext herausgelöst, sondern müssen stets im Zusammenhang beurteilt werden.
So ist bei der Deutung und Auslegung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung diese in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. „BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden“ weiterlesen

LG Bonn: Spam Ordner ist täglich zu kontrollieren

icon_19E-Mail Programme sortieren automatisch Nachrichten in ein gesondertes Postfach aus, wenn es sich um sog. Spam oder Junk E-Mails handelt. Bei Spam E-Mails handelt es sich in der Regel um unverlangt zugesendeten Nachrichten mit werbenden Inhalt.

Auch wenn die E-Mail Programme in der Regel zuverlässig arbeiten, ist es nicht ausgeschlossen, dass versehentlich wichtige Nachrichten als Spam aussortiert werden können.

Es stellt nach des Landgerichts Bonn (Urteil vom 10.01.2014, Az. 5 O 189/13) eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn nicht täglich der Spam Ordner kontrolliert wird. In dem zugrunde liegenden Urteil konnte der Beklagte sich nicht damit entlasten, dass eine E-Mail durch den Spam-Filter aussortiert wurde. „LG Bonn: Spam Ordner ist täglich zu kontrollieren“ weiterlesen

Aisling Hoey neue Mitarbeiterin der Kanzlei Hoesmann

_DSC0364-KopieDie irische Juristin Aisling Hoey, welche am Trinity College Dublin und der Humboldt Universität in Berlin Jura studiert wird unsere Kanzlei im europäischen und internationalen Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht unterstützen.

Durch ihre internationale Erfahrung wird Frau Hoey eine Bereicherung für unsere Kanzlei bei multinationalen und internationalen Rechtsfragen sein.

Wir freuen uns auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.