Buchtipp: Erfolg als Fotograf

Anfang September erschien das neue Buch „Erfolg als Fotograf: Wie man sein Können optimal präsentiert“. In diesem gibt Photoconsultant Dr. Martina Mettner Fotografinnen und Fotografen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung praktische Tipps und viele wertvolle Hinweise.

Gerade in einem immer härter werdenden Markt ist es für Fotografen wichtig, weiter zu planen als nur bis ans Ende des technischen Workflows. Die Frage, wie man sichtbar für potenzielle Kunden ist, sollte ebenso bedacht werden wie die Überlegung, ob man klar und deutlich kommuniziert, was man anzubieten hat. Kurz gesagt hängt der Erfolg als kommerzieller Fotograf viel weniger von der Güte der eigenen Fotos ab als vom Aufbau einer dauerhaften Kundenbeziehung.

Das Buch “Erfolg als Fotograf” ist Ratgeber und spannende Lektüre. Es setzt bewusst nach dem technischen Workflow an und beschäftigt sich mit der Entwicklung des eigenen Profil und der eigenen fotografischen Handschrift und vor allem der richtigen Vermaktung und Präsentation seiner Bilder. Ergänzend enthält das 216-Seiten-Buch eine eigenes Kapitel und viele Anmerkungen zum Thema Wettbewerbs- und Lizenzrecht des bekannten Berliner Medienrechtlers, Rechtsanwalt Tim Hoesmann.

Leseprobe:

http://issuu.com/fotofeinkost/docs/erfolg_als_fotograf_teaser

Amazon

http://www.amazon.de/Erfolg-als-Fotograf-optimal-pr%C3%A4sentiert/dp/3981386906/ref=sr_1_3?ie=UTF8&s=books&qid=1285053153&sr=8-3

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    Arbeitsrecht: Arbeitgeber kann Attest bereits am ersten Krankheitstag verlangen

    Wenn ein Arbetnehmer über einen längeren Zeitraum wiederholt für wenige Tage krank gewesen ist, darf der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag der Krankheit die Vorlage eines ärztlichen Attest verlangen. Üblich ist die Vorlage eines Attestes bei einer Erkrankung nach drei Tagen.

    In dem dem Urteil zu Grunde liegenden Fall weigerte sich der Arbeitsnehmer eine entsprechende Bescheinigung bereits am ersten Tag vorzulegen. Da er dieser Weisung seines Arbeitsgebers nicht nachkam, sprach dieser eine Abmahung gegen den Arbetnehmer aus.

    Gegen diese Abmahung legte der Arbeitnehmer Klage vor Gericht ein. Das Landesarbeitsgericht Hessen entschied in seinem Urteil, dass die Aussprache der Abmahnung zu Recht durch den Arbeitgeber erfolgte.

    Der Arbeitgeber durfte die Vorlage eines Attests bereits am ersten Krankheitstag verlangen. Nach Ansicht der Richters stellen die häufigen Kurzerkrankungen einen wichtigen Grund dar, der die Weisung rechtfertigt, bereits am ersten Tag der Erkrankung ein Attest vorzulegen. Indem der Arbeitnehmer dieser berechtigten Weisung nicht nachgekommen war, erfolgtet die in Folge dessen die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig.

    (Landesarbeitsgericht Hessen – Aktenzeichen: 6 Sa 463/03)

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      Arbeitsrecht: Ein zu spät vorgelegtes Attest ist kein Kündigungsgrund

      Das Arbeitsgericht Frankfurt entschied, dass eine wiederholt zu spät eingereichte Arbeitsunfähigbescheinigung keinen Kündigungsgrund darstelle,

      In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein langjähriger Mitarbeiter sich einige Male beim Chef telefonisch krank gemeldet. Seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichte er jedoch immer wieder verspätet ein und wurde deswegen mehrmals durch seinen Arbeitgeber abgemaht und schließlich fristlos gekündigt.

      Diese Kündigung wurde durch das Gericht als unwirksam angesehen. Ihrer Ansicht stellt die unverzügliche Vorlage der AU-Bescheinigung eine Nebenpflicht des Arbeitsvertrags dar und rechtfertigt keine Kündigung.

      (Arbeitsgericht Frankfurt/Main – Aktenzeichen: 9 Ca 6978/00)

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        Dauerhafte Krankheit des Arbeitnehmers: Änderungskündigung ist rechtens

        Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt ist und auf Dauer nicht mehr seinen Arbeitsvertrag erfüllen und seiner vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht nachkommen kann, muss er eine Änderungskündigung und einer damit verbunden Minderung seines Gehaltes hinnehmen.

        Dies entschied das Frankfurter Arbeitsgericht und wiesen damit die Klage eines Kraftfahrers der Deutschen Post gegen dessen Änderungskündigung ab. In dem zu Grunde liegenden Rechtstreit hatte der Kraftfahrer seit mehr als einem Jahr aufgrund einer Sehschwäche nicht mehr als Kraftfahrer arbeiten können und war den gesamten Zeitraum krankgeschrieben.

        Die Deutsche Post sprach in Folge dessen eine Änderungskündigung aus und versetze den Kraftfahrer in ein Lager. Hier konnte er trotz seiner Sehschwäche arbeiten, verdiente aber 75 EUR weniger im Monat

        Der Kraftfahrer empfand die ausgesprochene Änderungskündigung als “sozial ungerechtfertigt” und legte Klage gegen diese ein. Die Frankfurter Richter wiesen diese als unbegründet ab. Sie entschieden, dass Unternehmen das Recht haben, dauerhaft arbeitsunfähige Mitarbeiter in eine andere Abteilung des Unternehmens zu versetzen, auch wenn sie dann weniger verdienen. (Arbeitsgericht Frankfurt/Main – Aktenzeichen: 7 Ca 261/00)

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          Arbeitnehmer und Krankheit – Dauerhafte Erkrankung Kündigungsgrund?

          Im Arbeitsrecht kommt es bei einer Krankheit des Arbeitsnehmers immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, die erst durch Gerichte entschieden werden.

          In einer kleinen Übersicht möchte Ihnen die Kanzlei Hoesmann anhand einiger wichtiger Urteile die häufgisten Probleme vorstellen und wie diese durch Gerichte entschieden wurden.

          Arbeitnehmer und Krankheit Teil 1

          Dauerhafte Krankheit des Arbeitnehmers: 2 Jahre Wartefrist bis zur Kündigung

          „Arbeitnehmer und Krankheit – Dauerhafte Erkrankung Kündigungsgrund?“ weiterlesen

          Widerrufsrecht

          Das Widerrufsrecht gibt Verbrauchern das Recht, bestimmte Vertrag binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen zu können. Für einen Händler bedeutet dies immer ein Risiko, da sich dieser erst nach Ablauf der Frist sicher sein kann, dass das Geschäft ordentlich verbucht werden kann.

          Dieses Widerrufsrecht gilt bei allen Verträgen, welche an der Haustür, bei Verkaufsveranstaltungen oder auch über das Internet zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen Händler geschlossenen werden. Geregelt ist es in § 312 ff BGB.

          Doch dieses Widerrufsrecht gilt nicht unbeschränkt für den Verbraucher.

          Im Rahmen einer kleinen Serie möchte Ihnen die Kanzlei Hoemann verschiedene Gründe vorstellen, bei denen das Widerrufsrecht für den Verbraucher ausgeschlossen ist.

          Herstellung nach Kundenspezifikation – § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB

          „Widerrufsrecht“ weiterlesen

          Eigenpreiswerbung

          Die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis und einem niedrigeren neuen Preis ist eine übliche Werbemethode.

          Diese wird juristisch als Eigenpreiswerbung bezeichnet und ist in Deutschland zulässig.

          Der ursprünglich angebende Preis muss dabei der Wahrheit entsprochen haben, da ansonsten ein Verstoß gegen die die Preiswahrheitspflicht gegeben ist.

          Ein Verstoß gegen die Preiswahrheitspflicht wird angenommen, wenn ein durchgestrichener Preis nie ernsthaft gebildet oder gefordert, beziehungsweise nicht über einen angemessenen Zeitraum verlangt worden ist. Dabei unterliegt die Definition des „unangemessen kurzen Zeitraumes“ keinem festen Maßstab, sondern variiert je nach Wirtschaftsgut und Erinnerungsvermögen der angesprochenen Verkehrskreise zwischen 4 bis 10 Wochen.

          Daher empfehlen wir, dass der ursprüngliche Preis zumindest sechs Wochen Bestand gehabt haben soll, bevor mit diese Werbemethode angewendet wird. Wird dies nicht beachtet, besteht die Gefahr eine Abmahnung.

          Ganz aktuell gibt es dazu auch ein Urteil des OLG Düsseldorf (Akz I-20 U 28/10) , welches entschieden hat, dass die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis auch ohne weitere Erläuterungen zulässig ist.

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            Vorträge zum Medienrecht online abrufbar

            Herr Rechtsanwalt Hoesmann ist auch als Dozent an der DAA Medienakademie tätig.

            Seine umfangreichen Unterlagen zu seiner Vortragsreihe Medienrecht können auch online abgerufen werden:

            http://www.presserecht-aktuell.de/aufsatze/vortrage/

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              Zusammenarbeit mit Sylent Press – Aufsatz zur Anfechtung und Widerruf von Model Release Verträgen

              Die Kanzlei Hoesmann arbeitet jetzt auch mit der Bildagentur Sylent Press in Hamburg zusammen und wird in Zukunft regelmäßig Beiträge dort veröffentlichen.

              Der erste Beitrag setzt sich mich dem Thema der Anfechtung und Widerruf von Model Release Verträgen auseinander.

              Aufsatz:  http://www.sylentpress.de/anfechtung-und-widerruf-bei-einem-model-release/

              Sylent Press: http://www.sylent-press.de/

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                Twitter und Recht – Die Tweets

                ParagraphenIn dem zweiten Teil des Aufsatzes “Twitter und Recht” geht es um die rechtlichen Stoplersteine der einzelnen Tweets.

                Teil eins des Aufsatzes hat sich mit der rechtskonformen Einrichtung des eigenen Accounts beschäftigt. Lesen Sie ihn hier nach – http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht-teil-1/

                4. Haftung für Äußerungen

                Die bestehenden gesetzlichen Regeln und die daraus folgende Rechtsprechung zu Äußerungen im Netz gelten auch für Twitter. Es kann in diesem Fall dahinstehen, als was für ein Medium Twitter rechtlich angesehen wird. Bei Äußerungen haftet derjenige, der die Äußerung tätig, unabhängig von der jeweiligen Plattform.

                „Twitter und Recht – Die Tweets“ weiterlesen