Die Landeshauptstadt München hat die Marke Oktoberfest jetzt umfassend markenrechtlich europaweit schützen lassen. Der markenrechtliche Schutz für das Oktoberfest als Marke bezieht sich dabei nicht nur auf das Volksfest als solches, sondern auch viele Produkte sind jetzt markenrechtlich geschützt. „Oktoberfest als Marke“ weiterlesen
Ist die Markenanmeldung bereits eine geschäftsmäßige Nutzung?
Mit der bloßen Markenanmeldung oder auch Registrierung einer Domain liegt regelmäßig keine geschäftsmäßige Nutzung der Marke vor, Vorsicht ist allerdings bei der Registrierung des Namens im Handelsregister geboten.
Der Schutz des Markenrechtes für eingetragene Marken greift regelmäßig dann, wenn ein Dritter die bereits geschützte Marke geschäftsmäßig benutzt. Juristisch umstritten ist die Frage, wann eigentlich eine geschäftsmäßige Nutzung einer Marke gegeben ist. Häufig werden Marken und Domains bereits registriert, bevor überhaupt eine geschäftliche Aktivität gegeben ist.
Bei der Frage der geschäftsmäßige Nutzung kommt es auf den Einzelfall und auch die Art der Nutzung selbst an.
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Markenrechtsverletzung auf Internet-Verkaufsplattformen
Wer im Internet Waren zum Verkauf anbietet, nennt zur näheren Produktbeschreibung häufig auch den Markennamen des Verkaufgegenstandes. Dass es sich dabei um eine Markenrechtsverletzung handeln könnte, ist vielen nicht bewusst. Aufgrund des hohen Regelstreitwertes im Markenrecht kann es dann schnell ziemlich teuer werden. Um hohe Kosten zu verhindern, sollten einige Regeln beachtet werden.
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Keine Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marken in eigener Werbung
Fremde Marken dürfen im Rahmen einer eigenen Werbung genannt werden. Das Landgericht München hat entschieden, dass die Nennung eines fremden Markennamens in einem eigenem Angebot zulässig ist.
Der Sachverhalt
Die Beklagte vertreibt Kosmetikartikel. Sie bot auf der Handelsplattform Ebay Antifalten Gesichtspads an. Diese Produkte waren mit der Beschreibung „keine FR“ gekennzeichnet. Der Kläger hingegen sah in der Nennung des Namens einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Markenrecht der Marke FR und mahnte diesen angeblichen Verstoß ab. Da sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten, landete der Streit vor dem Gericht im München. „Keine Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marken in eigener Werbung“ weiterlesen
Rechtliche Folgen des Brexit für Marken und Limiteds
Fast alle Experten wurden ja von dem Votum des britischen Volkes über den Brexit überrascht.
Pläne liegen noch nicht vor, was jetzt eigentlich genau passieren soll. Es herrscht eine große Unsicherheit bei Politikern, Experten und auch Unternehmen, was die Folgen des Brexit sind.
Gerade für viele deutsche Unternehmen könnte aber dieser Brexit unangenehme Folgen haben. Insbesondere Inhaber von Limited und Inhaber von europäischen Marken sollten die nähere Entwicklung rund um den Brexit im Auge behalten und bereits jetzt schon beginnen, sich vorzubereiten. „Rechtliche Folgen des Brexit für Marken und Limiteds“ weiterlesen
Super Bayern muss eleminiert werden
Die „Super Bayern“ müssen eliminiert werden. Mit dieser Aussage lässt sich das Urteil des Bundespatentgerichtes in einer markenrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem FC Bayern München und dem Inhaber der Marke „Super Bayern“ zusammenfassen. „Super Bayern muss eleminiert werden“ weiterlesen
Verwechslungsgefahr der Marke von SKYPE und SKY
Im Markenrechtsstreit zwischen dem Pay-TV Sender Sky und dem VoIP-Telefondienst Skype hat der EuGH in einem Urteil die Verwechselungsgefahr zwischen den beiden Namen bejaht. Folge dieses Urteil ist, dass der Begriff „Skype“ nicht markenrechtlich geschützt werden kann. „Verwechslungsgefahr der Marke von SKYPE und SKY“ weiterlesen
Wettbewerbsverstoß durch Nennung des Markennamens in einer Artikelbeschreibung
Die Nennung eines geschützten Markennamens in einer Artikelbeschreibung ist regelmäßig zulässig. Etwas anderes gilt jedoch, wenn diese Artikelbeschreibung auch von anderen genutzt werden darf. So ist es bei der Handelsplattform Amazon erlaubt, Artikelbeschreibungen von Dritten zu übernehmen. Fügt man jetzt nachträglich einen Markennamen in die Artikelbeschreibung ein, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10) sah in der nachträglichen Veränderung durch Einfügung eines Markennamens die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers. Denn auch wenn die Übernahme der Artikelbeschreibung aufgrund der Nutzungsbedingungen von Amazon zulässig ist, berechtigte diese nicht dazu, die Artikelbeschreibung durch Einfügung eines Markennamens zu verändern. Insbesondere wenn die Abänderung nur deswegen erfolgte, um die Entscheidungsfreiheit der anderen Anbieter einzuschränken, liegt ein Verstoß gegen § 10 Nr. UWG vor. Dies stellt eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers dar. „Wettbewerbsverstoß durch Nennung des Markennamens in einer Artikelbeschreibung“ weiterlesen
Berlin und weitere Domains sind online
Seit Anfang 2014 stehen mehrere hundert neue Domain-Endungen im Internet zur Verfügung, unter anderem auch die Endungen .berlin, .web, .mail und .immo
Diese Domain gibt lokalen Berliner Unterernehmen die Möglichkeit, unter ihrem Markennamen und der Endung .berlin im Internet auftreten zu können. So kann zum Beispiel jetzt eine Domain in der Form Möbel.berlin oder KaDeWe.berlin registriert werden.
Gerade für lokale Unternehmen in Berlin eine gute Möglichkeit, im Internet auf sich aufmerksam machen zu können.
Die Domains werden ab Anfang 2014 vergeben und die Inhaber von Markenrechten habe die Möglichkeit, sich ihre Domain zu sichern.
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Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Wer eine neue Marke anmeldet, sollte im Vorfeld genau prüfen, ob die gewünschte Marke Ähnlichkeiten zu einer bereits bestehenden Marke aufweist.
Gibt es bereits eine ähnliche Marke und könnte in Folge dessen eine Verwechslungsgefahr bestehen, droht eine Abmahnung.
Der markenrechtliche Verwechslungsschutz gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verbietet die Nutzung einer auch nur ähnlichen Marke durch einen nicht berechtigten Dritten.
Diese Verwechslungsgefahr ist typischerweise gegeben, wenn durch die Benutzung einer ähnlich lautenden oder bildlich ähnlich aussehenden Marke für zumindest ähnliche Waren- oder Dienstleistungen beim Endnutzer eine Verwechslungsgefahr mit einer bereits bestehenden Marke hervorgerufen werden könnte. Als Ansatzpunkt genügt es hierbei schon, dass der Endkunde die neue Marke aufgrund ihrer Ähnlichkeit zur früheren Marke, diese auch nur gedanklich in Verbindung bringt. „Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht“ weiterlesen