Die Beleidigung eines Lehrers im Rahmen der Bewertung eines Abiturbuches ist nicht immer durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Insbesondere wenn die Grenze zur Schmähkritik überschritten ist, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. In diesem Video erklärt Frau Rechtsanwältin Mannshardt von der Kanzlei Hoesmann, wann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegen kann.
https://www.youtube.com/watch?v=eEFpFYvDZgw
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