Bislang gab es im Urheberrecht keinen Strafzuschlag. Das bedeutet, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk benutzt hat, musste man zwar im Falle eines Verstoßes eine Lizenzgebühr bezahlen, ein wie auch immer gearteter Strafzuschlag war jedoch dem Urheberrecht fremd.
Dieses kann sich jetzt durch eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs ändern.
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung auch ein Schadenersatzzuschlag gefordert werden kann, der über die reine Lizenzgebühr hinausgeht.


Wettbewerbliche Streitigkeiten und Abmahnungen sind teuer.
Bei einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kommt es vor allem auf eine richtige Unterlassungserklärung an. Nur mit einer Unterlassungserklärung kann wirksam die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden.
Die Private Media Group aus Dublin hat die Kanzlei CSR aus Karlsruhe beauftragt, in ihrem Namen urheberrechtliche Abmahnungen auszusprechen. In den Abmahnungen geht es um die unerlaubte Verwertung von Filmwerken im Internet.
Facebook Kommentare werden häufig aus dem Zusammenhang gerissen und zum Teil auf gänzlich anderen Webseiten verwendet.
Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Geron Sandhage aus Berlin zur Prüfung vor. In dieser Abmahnung zeigt Rechtsanwalt Sandhage an, dass er Frau Emilia Schmidt aus Köln anwaltlich vertritt.
Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei KSP verfolgt im Auftrag der Picture Alliance Urheberrechtsverletzungen.. Uns liegen mehrere Schreiben von KSP vor, in denen die KSP für die Picture Alliance Schadensersatz für Bildrechtsverletzungen verlangt.
Das Verteilen von Gewinnspielkarten, die die Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglichen, ist eine beliebte Möglichkeit, die Einwilligung in E-Mail Werbung zu erzielen.