Zulässigkeit eines Internetprangers

Facebook Kommentare werden häufig aus dem Zusammenhang gerissen und zum Teil auf gänzlich anderen Webseiten verwendet.

Gerade bei politischen Diskussionen beobachten wir immer wieder, dass Kommentare, inklusive Namen und Profilbild des jeweiligen Nutzers kopiert und auf anderen Webseiten publiziert werden. Dabei geht es zum Teil gar nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern manchmal nur noch um die Anprangerung der Person. Ein solcher Internetpranger ist juristisch heikel und nicht immer rechtlich zulässig.

Internetpranger

Die so kopierten Kommentare werden häufig dazu benutzt, um die Personen an einem Pranger im Internet verächtlich zu machen. Ob und wann ein solcher Pranger zulässig ist, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls. Insbesondere dann, wenn die angeprangerte Person öffentlich und unter Nennung ihres Klarnamens bewusst eine politische Meinung geäußert hat, ist die Publikation dieser Meinung in einem anderen Kontext häufig kein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Daher kommt es bei einem Internetpranger auch immer auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an. Als Anwalt muss ich daher den Kommentar und auch die Kopie prüfen.

Kopieren des Profilbildes

Etwas anderes ist jedoch gegeben, wenn auch das Profilbild mit kopiert und auf einer anderen Webseite publiziert wird. So hat das OLG München in einem Urteil entschieden, dass das Kopieren des Profilbildes nicht zulässig ist. (Urteil vom 17.03.2016, Az. 29 U 368/16). Denn wer sein Foto beim Social Media Netzwerk hochlädt, billig nicht automatisch in die Nutzung des Fotos durch Dritte außerhalb des Netzwerkes ein.

Unterlassungsanspruch

Wenn ein Kommentar inklusive Name und Profilbild kopiert wird, dann ist in aller Regel ein Unterlassungsanspruch zumindest bei der Nutzung des Bildes gegeben. Voraussetzung ist dabei, dass die Person erkennbar abgebildet ist. Hinsichtlich des Klarnamens und des Kommentars kommt es dann aber auf die Umstände des Einzelfalls an.

Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann

Wer etwas auf Facebook postet veröffentlicht seine Meinung auch dann, wenn die Meinung in einer geschlossenen Nutzergruppe publiziert wird. Daher kann es gerechtfertigt sein, dass der Post kopiert wird. Schwieriger ist es dann schon bei dem Profilbild. Hier sollte man im Zweifel davon absehen, ein Profilbild mit zu kopieren, da die Gerichte hier regelmäßig ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht bejahen.

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