Urheberrecht bei google plus

Google ist es in einer sehr sehr kurzen Zeit gelungen, mit seinem neuen sozialen Netzwerken Google plus als ernst zunehmender Konkurrent von Facebook und Twitter aufzutreten.
Wie auch in den anderen sozialen Netzwerken, wie Facebook und Twitter, gelten natürlich auch bei Google plus bestimmte urheberrechtliche Regelungen.
Wenn man Mitglied bei Google plus wird, muss mann bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen akzeptieren. Man räumt bestimmte Recchte an seinen Werken ein.
Dieses wird von Google vorgegeben und muss vom Nutzer akzeptiert werden, wenn er einen Account anlegt.

Aufsatz: Vom Fotografieren von Kunst

In einem Aufsatz für das Magazin photoscala habe ich mich mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen Kunst eigentlich fotografiert werden darf.
So gibt es Unterschiede, ob das Kunstwerk auf der Straße oder in einem Museum steht und vor allem ist auch die Frage relevant, ob die Fotos des Kunstwerks privat, im Rahmen einer tagesaktuelle Berichterstattung oder gewerblich genutzt werden sollen.

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    Problematische Nutzungsrechte – Bilder auf Onlineplattformen

    In einem Aufsatz für das Magazin Pictorial, dem Magazin für Einkäufer von Bildrechten und Lizenzen, habe ich mich mit den Nutzungsrechten von Bildern auf online Plattformen auseinandergesetzt.
    Gerade für professionelle Fotografen und Agenturen stellen online Plattformen, auf denen Bilder eingestellt werden, ein rechtliches Problem dar. In den Nutzungsbedingungen wird zumeist dem Betreiber der online Plattform ein Nutzungsrecht an den Bildern eingeräumt. Erste online Plattform haben jetzt angekündigt, die Bilder wirtschaftlich verwerten zu wollen.
    In dem Aufsatz werden praktische Beispiele dargestellt und auf welche Punkte Fotografen und Agenturen achten sollten, wenn sie Bilder in online Plattformen einstellen.

    E-Paper: http://www.pictorial-online.com/upload/ezine/e-zine_pic411.html

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      Vortragsunterlagen Filmrecht

      Bei Filmproduktionen sind eine Vielzahl von verschiedenen Gesetzen und Vorschriften vor, während und auch nach den Dreharbeiten zu beachten.
      Im Rahmen meiner Tätigkeit als Dozent an der DAA Medienakademie gebe ich regelmäßig ein 2 tägiges Seminar zum Filmrecht. Dieses richtet sich in erster Linie an kleine Produktionsfirmen und selbständige Filmschaffende.
      Die Vortragsunterlagen zum Filmrecht sind jetzt auch online abrufbar.

      https://docs.google.com/present/view?id=0AXqd0KIRnb_UZDh0NnFqYl8yODlkdGduZG1mYg&hl=de

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        XXX Domains für seriöse Unternehmen?

        Mit der neuen XXX Domain versucht die ICANN, einen Erotik-Bezirk im Internet einzurichten. In diesem sollen, wenn möglich alle Inhalte von Vollerotik und Erwachsenenunterhaltung gebündelt werden.
        Die Anbieter von Erwachsenenunterhaltung können sich mit der Endung xxx leicht erkennbar präsentieren und sich deutlicher von klassischen Inhalten abgrenzen.
        Zudem bestehen dann auch bessere Möglichkeiten, wie zum Beispiel im Bereich Jugendschutz oder auch Browserkonfiguration ganz bewusst diese Seiten sperren zu können.

        Markenklassifikation

        Wird eine Marke registriert, muss der Anwender angeben, in welche Markenklasse er seinen Markennamen eintragen möchte.

        Die Markenklassen sind nach Waren und Dienstleistungen unterschieden und werden auch als Nizza-Klassen bezeichnet. Die Nizzaklassifikation umfasst derzeit 45 Klassen.
        Es ist möglich, einen Begriff in verschiedenen Klassen zu registrieren.
        Umgekehrt ist es auch möglich, dass ein Begriff in verschiedenen Klassen markenrechtlich geschützt ist, solange keine Verwechselungsgefahr besteht.

        Die Einteilung der Klassen nach § 19 Absatz 1 der Markenverordnung entsprechend der 9. Ausgabe des Abkommens von Nizza ist folgende:

        „Markenklassifikation“ weiterlesen

        Muster Datenschutzerklärung zum google “+1” Button

        Google “+1” ist der neue Service von google.
        Mit diesem neuen Angebot möchte google dem Sozialen Netzwerk Facebook Konkurrenz machen. Unter anderem bietet google ein Plug-In an, um die eigene Webseite mit dem Netzwerk google plus zu verlinken.
        Hier können datenschutzrechtliche Risiken lauern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass persönliche Daten der Besucher an google übertragen werden. Um die Gefahr einer möglichen Abmahnung zu minimieren, bietet die Kanzlei Hoesmann eine kostenlose Muster Datenschutzerklärung an.

        Berechnung des Streitwerts bei einem Verstoß gegen die Impressumspflicht

        Der Streitwert bei Impressumsverstößen ist umstritten. Hintergrund ist, dass der Streitwert nach freiem Ermessen im Wege der Schätzung zu bestimmen ist.
        Das OLG Celle hat entschieden, den Streitwert mit 2000 EUR zu bemessen, wenn Verstoß gegen die gesetzliche Impressumspflicht des Telemediengesetzes (TMG) gegeben ist und damit eine Entscheidung des LG Verden revidiert, welche von einem Streitwert von 7500 EUR ausging.
        Hintergrund Streitwert Schätzung

        Reisemängel richtig rügen

        Im Sommer beginnt für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres, der lang erwartete und vielfach auch teuer bezahlte Jahresurlaub steht an.
        Doch aus der vermeintlichen Traumreise kann sehr schnell ein Albtraum werden, wenn am Urlaubsort die vollmundigen Versprechungen des Reiseprospekts sich als unwahr erweisen und die Reise, juristische gesprochen, mit einem Mangel belastet ist.
        Häufig folgt ein juristisches Nachspiel, wenn der Reisende später versucht, den bereits bezahlten Preis für seine Reise ganz oder teilweise zurückzubekommen.
        In der folgenden Übersicht stellt Ihnen Rechtsanwalt Hoesmann die wichtigsten Punkte dar, welche im Falle eines Reisemangels zu beachten sind, um später nicht in einer schlechten juristischen Position zu sein, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ansprüche geht.