Konzertfotografie und Recht

Foto: Thomas Brill

Konzertfotografie erfordert besonderes Geschick, ist doch aufgrund der Lichtverhältnisse und anderer Beschränkungen das Fotografieren nicht eben einfach. Eine der größten Schwierigkeiten kommt jedoch aus der juristischen Ecke.

Gerade professionelle Konzertfotografen können ein Lied von den Schwierigkeiten singen, welche Ihnen bei Konzerten aus juristischen oder auch pseudo-juristischen Gründen gemacht werden.
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FAQ – Entstehung von Urheberrechten an Fotos

Kamera
Immer wieder kommen von unseren Mandanten aus der Fotobranche Fragen zum Fotorecht und hier insbesondere zum Urheberrecht.
Diese beantworten wir natürlich gerne.

In einer lockeren Serie werden wir in den nächsten Wochen die häufigsten Fragen zum Fotorecht beantworten. Gerne nehmen wir dabei auch Fragen von Ihnen auf.
Schicken Sie ihre Fragen einfach an office@hoesmann.eu
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Der Model Release Vertrag


Im Rahmen eines Fotoshootings wird regelmäßig ein Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Model geschlossen.
In diesen geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf und welche Rechte das Model an den Fotos hat. Dieser Vertrag wird in der Praxis auch als „Model Release“ bezeichnet.

Bei der weiteren Verwendung der Fotos durch den Fotografen, aber auch für eine Verwendung durch das Model ist dieser Vertrag wichtig. Beide müssen wissen, was sie mit den Fotos machen dürfen – und was nicht.
Auch der wirtschaftliche Wert der Fotos hängt wesentlich davon ab, welche Rechte an den Fotos bestehen und ob die Fotos uneingeschränkt, zum Beispiel auch für Werbung verwendet werden dürfen.
Rechtlicher Hintergrund ist das Urheberrecht des Fotografen auf der einen Seite und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Models auf der anderen Seite.
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Christo darf Bilder des verhüllten Reichstags verbieten

Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, das einer Fotoagentur untersagt, weiterhin Fotos seiner temporären Kunstwerken zu verbreiten.

Das Landgericht hat in einem Teilurteil einer Fotoagentur untersagt, Bilder der Kunstwerke von Christo und seiner verstorbenen Frau Jeanne Claude zu vertreiben. Zu den Bildern gehören unter anderem auch Bilder des verhüllten Reichstags in Berlin.
Es führt zur Begründung aus, dass dem Künstlerehepaar ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht, da ihre Werke als temporäre Werke der Kunst besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Fotoagentur kann weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht auf Pressefreiheit ein Recht herleiten, Bilder von Christo ohne Erlaubnis zu publizieren.

Der verhüllte Reichstag von Christo beschäftigt die Justiz schon lange und bereits vor über 10 Jahren war Christo vor Gericht erfolgreich und verbot einem Verlag, Postkarten des verhüllten Reichstags zu verkaufen.

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    Volltext des Urteils: http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/urteil-christo/

    Der Model Release Vertrag

    Bei (professionellen) Fotoshootings wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit und bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei solch einem Vertrag geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.
    So hängt der wirtschaftliche Wert eines Bildes davon ab, welche Rechte an dem Bild bestehen und ob das Foto möglichst uneingeschränkt verwendet werden kann, insbesondere auch, ob es für die Werbung verwendet werden darf.
    Für presserecht-aktuell habe ich in einem Aufsatz dargelegt, auf welche Punkte zu achten ist und warum auf Musterverträge aus dem Internet möglichst verzichtet werden soll.

    Link: http://www.presserecht-aktuell.de/der-model-release-vertrag/

    Ein Muster finden Sie hier zum Download

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      Fotorecht-aktuell.de

      Die Kanzlei Hoesmann freut sich, ihr neustes Projekt vorstellen zu dürfen.

      Am Montag den 17.01.2010 ging mit http://www.fotorecht-aktuell.de/ eine Webseite rund um das Thema Fotorecht online.

      Mit dieser Seite haben wir ganz bewusst die klassischen Wege der Darstellung verlassen und uns bemüht, ein neues und innovatives Design zu verwirklichen, mit einem klaren optischen Fokus auf Fotografien.

      Wir hoffen, Ihnen gefällt die Seite und wir freuen uns immer über ein Feedback.

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        Juristische Probleme von RSS Feeds im Zusammenhang mit unberechtigter Fotonutzung – Aufsatz auf sylentpress.de

        Die Übernahme eines fremden RSS-Feeds auf der Homepage stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, wenn fremder Bilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers mit dem Feed übernommen werden.

        Herr Rechtsanwalt Hoesmann klärt die Anbieter, Nutzer und Fotografen in einem kurzen Aufsatz für Sylentpress.de über die juristischen Risiken bei der Übernahme von RSS-Feeds auf.

        Lesen Sie mehr hier: http://www.sylentpress.de/juristische-probleme-von-rss-feeds-im-zusammenhang-mit-unberechtigter-fotonutzung/

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          Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie "privat" oder "gewerblich"?

          Den Hinweis «Fotoaufnahmen für private Zwecke ohne Genehmigung jederzeit gestattet, gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung» lesen Fotografen so oder so ähnlich immer häufiger, wenn sie auf Versammlungen oder auch in Parkanlagen fotografieren wollen.

          Die Abgrenzung Privat oder Gewerblich ist dabei gar nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Darf ich als privater Fotograf die gemachten Bilder auf meiner eigene Homepage oder in einer Fotocommunity veröffentlichen oder darf ich das Bild im Rahmen einer Ausstellung zeigen? Gerade zu unübersichtlich wird die Frage, wenn es um die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Foto geht. „Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie "privat" oder "gewerblich"?“ weiterlesen