FAQ – Schutz von Urheberrechten

Kamera
Immer wieder kommen von unseren Mandanten Fragen zum Urheberrecht und hier insbesondere zum Fotorecht.
Diese beantworten wir natürlich gerne.

Viele Fragen drehen sich um den Bereich, wie man eigentlich sein Urheberrecht schützen kann.

Kapitel 2 – Schutz von Urheberrechten

Wie kann ich auch ohne Vermerk meine Urheberschaft nachweisen?

Die Urheberschaft lässt natürlich auch ohne einen entsprechenden Vermerk nachweisen. Dieser Nachweis kann zum Beispiel erbracht werden durch:
  • Vorlage des entsprechenden Negativs oder Dia-Positivs
  • bei digitalen Fotos durch ein entsprechendes digitales Wasserzeichen
  • Vorlage der Originaldatei inkl. EXIF Daten
  • Vorlage der gesamten Fotoserie
  • Benennung von Zeugen (schwierig, da unter Umständen wenig glaubwürdig)
  • Hinterlegung der Fotos bei einem Rechtsanwalt – dieser kann im Streitfall bezeugen, dass die Fotos sich zum Zeitpunkt der Hinterlegung in Besitz des Fotografen befanden
  • Nicht empfehlenswert ist die Methode, die Fotos in einem Brief an sich selbst adressierten Brief zu schicken und mit dem Datum des Poststempels zu beweisen, dass zu dem Zeitpunkt das Foto entstanden war. Der Brief ist kein eindeutiger Beweis dafür, dass der Briefumschlag im Zeitpunkt der Übersendung tatsächlich verschlossen war und nicht nachträglich geöffnet wurde.

    Gibt es eine besondere Form für Urheberrechtvermerke?

    Nach deutschem Recht gibt es keine vorgegebene Form des Urhebervermerks. Im internationalen Bereich orientiert man sich nach den Vorgaben des Welturheberabkommens (WUA). Gemäß Art 3 Abs. 1 WUA sind vor der ersten Veröffentlichung des Fotos das © Copyright Symbol oder der Begriff „Copyright“ mit dem vollständigen Namen des Urhebers und der ersten Jahreszahl der Veröffentlichung auszuweisen. Darüber hinaus können weitere Zusätze angefügt werden, wie zum Beispiel die Kontaktdaten des Urhebers oder auch eine Klarstellung hinsichtlich der Verwendungsbefugnis.

    Ist sinnvoll, sein Foto mit einem Wasserzeichen zu kennzeichnen?

    Digitale Fotos sind heute eine Massenware. Ein einzelnes Foto kann häufig nicht mehr einem Urheber zugeordnet werden. Mit einem entsprechenden Vermerk kann der Urheber deutlich machen, dass das Foto geschützt ist und ihm gehört. Zudem wird dadurch nach § 10 Abs. 1 UrhG die Urheberschaft des in dem Vermerk genannten bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Dies ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da im Streitfall häufig sonstige Beweise für eine Urheberschaft fehlen.

    Muss ich meine Fotos mit dem © – Copyright Zeichen versehen?

    Nein, das © Zeichen stellt einen Copyright-Vermerk dar, der nach deutschem Recht nicht erforderlich ist. Vielmehr ist dies ein Ausfluss aus dem US-amerikanischen Recht, wo dieser Vermerk für einen Schutz des Werkes zum Teil erforderlich ist.


    Hier finden Sie alle Fragen zum Urheberrecht: FAQ Urheberrecht


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