Im Au
genblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.
In dem folgenden Beitrag zeige ich, warum die Streetfotografie so heikel ist. „Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist“ weiterlesen

Einer unserer Mandanten wurde wegen der Publikation eines eigentlich kostenfrei nutzbaren Bildes von wikipedia abgemahnt.
Unfall-Opfer dürfen erkennbar und unverpixelt gezeigt werden, wenn es sich bei der identifizierenden Berichterstattung um ein Opfer eines Überfalls handelt. Dies entschied das Landgericht Essen (Urteil vom 05.06.2014, Az. 4 O 107/14). Das Landgericht folgt mit diesem Urteil der bisherigen Rechtsprechung des BGH über unverpixelte Bildveröffentlichungen (Az. VI ZR 108/10).
Kommt es zur Verletzung von Urheberrechten, so kann der Verletzer die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Dabei verpflichtet sich der Verletzer nicht nur zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, sondern auch zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er erneut das Urheberrecht verletzt.
Die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling verschickt Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund unberechtigter Bildnutzungen.
Drohnen erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Die Steuerung ist kinderleicht – benötigt wird lediglich eine Fernbedienung oder ein Smartphone. Jedoch gibt es einige rechtliche Punkte, die Sie bei Ihrem Flugvergnügen unbedingt beachten sollten. Daher geben wir Ihnen einen Überblick der Rechtslage bei dem Einsatz von Drohnen.
Der Streitwert bei gewerblichen Verletzungen von Urheberrechten bei Fotografien wird vom OLG Köln auf 6000 € festgelegt.