Die Fotografin Jutta Jenning verschickt zurzeit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblichen unberechtigten Nutzung ihrer Bilder.
Im Rahmen ihrer Zahlungsaufforderung behauptet die Fotografin, dass die Bilder unberechtigterweise von der Plattform Pixelio genutzt werden würden. Ebenso behauptet die Fotografin Jenning in der uns vorliegenden Kommunikation, dass sie zu keinem Zeitpunkt kommerzielle Nutzungsrechte an der Fotografie freigegeben hätte.
Aufgrund unserer Erfahrung im Bildrecht haben wir den Wahrheitsgehalt der Aussage der Fotografin Jennimg bei Pixelio in einem Fall unseres Mandanten überprüfen lassen. Wir konnten ermitteln, dass zum Zeitpunkt des Herunterladens der Datei von Frau Jenning auch die kommerziellen Nutzungsrechte eingeräumt worden waren. Diese einmal gemachte Freigabe gilt fort und die Zahlungsaufforderung ist schon aus diesem Grund zumindest zweifelhaft. „Jutta Jenning fordert Schadensersatz wegen Pixelio Fotonutzung“ weiterlesen


Rechtsanwalt Schlösser aus Erfurt ist schon seit mehreren Jahren als Abmahnanwalt aktiv. Unserer Kanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen vor, in denen Rechtsanwalt Schlösser urheberrechtliche Verstöße wegen fehlender Quellenangabe oder Urheberangabe bei Fotos abmahnt.
Das Landgericht Köln hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren die Frage beantwortet, welcher Schadenersatz für ein unberechtigt bei eBay verwendetem Foto angemessen ist.
Der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat entschieden, dass Personen, die auf Internetportals durch unwahre Tatsachenbehauptungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden, keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Auskunft gegen den Betreiber des Portals haben, wer den Beitrag gepostet hat (Urteil v. 01. Juli 2014 – VI ZR 345/13). Ohne Einwilligung des Nutzers können grundsätzlich keine Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs weitergegeben werden. Unterlassungsansprüche gegen das Portal sowie strafrechtliche Auskunftsansprüche bezüglich der Personalien bleiben davon unberührt.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (VI ZR 197/13) entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern eines Mieterfestes in einer an die Mieter gerichteten Broschüre, auf denen einzelne Mieter gezeigt werden auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig ist, wenn die Bilder nicht unvorteilhaft und ehrverletzend sind und nicht heimlich angefertigt wurden.
In der Printausgabe der BILD wurde 2012 von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer am Ballermann im Mallorca berichtet.