
Den richtigen Partner zu finden ist ganz einfach – glaubt man den Werbeversprechen der Dating-Portalen. Aus diesem Grund haben sich Online-Dating zu einer beliebten Form der Partnersuche im Internet entwickelt. Die Teilnahme ich einfach gestaltet: Name eingeben, schnell die AGB akzeptieren und schon kann man den Traumpartner finden.
Wollen die Nutzer allerdings die Vertragsbeziehung beenden, so bekommen sie es häufig mit Klauseln zu tun, die eine Kündigung deutlich erschweren.
Klauseln von Partnerbörse unwirksam
Die Klauseln in den AGB führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. In einem aktuellen Fall hatte die Be Beauty GmbH (edates.de) eine Kündigungsklausel im Vertrag eingebaut, bei der die elektronische Kündigung ausgeschlossen worden war. Das bedeutet, zur Kündigung muss ein Fax oder Brief geschrieben werden. Zusätzlich sei für die wirksame Kündigung erforderlich u.a. Transaktions- bzw. Vorgangsnummer anzugeben. Dies ist eine erhebliche Erschwerung für eine Kündigung. „Kündigung bei Dating-Portalen auch per Mail möglich“ weiterlesen

Die Kanzlei Fareds aus Hamburg verschickt zur Zeit zahlreiche Mahnbescheide wegen einer angeblich unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Mit dem Mahnbescheid fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Summe von 1984,60 €. Nehmen Sie diesen Mahnbescheid von Fareds unbedingt ernst und reagieren Sie richtig!
Rechtsanwalt Hoesmann hat im Sat1 Frühstücksfernsehen als Experte zu der Fragen Stellung genommen, ob der Verkäufer haftet, wenn er eine eBay Auktion abbricht, weil er den angebotenen Gegenstand anderweitig teurer verkaufen konnte.
Ab November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Forderung eines Gewerbeauskunfts-Dienstes der Höhe nach nicht bestehen. Es handelt sich bei der Entgeltklausel um eine überraschende Klausel. Diese ist drucktechnisch unauffällig in die Gestaltung des Antragsformulars eingefügt, sodass sie vom Vertragspartner dort nicht vermutet wird.
Ein gelbes Wörterbuch darf nur von Langenscheidt angeboten werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nur Langenscheidt zweisprachige Wörterbücher in sein typisches Gelb kleiden darf.
Uns liegen aktuell zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.