Uns liegen aktuell zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.
In dem Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unseren Mandanten vor, für das illegale Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss verantwortlich zu sein. Dies unterstreicht Waldorf Frommer durch die Zusendung eines Ermittlungsdatensatzes und eines Gerichtsurteils.
Vor diesem Hintergrund fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Unterschrift unter eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Daneben werden Schadenersatzansprüche in Höhe von 600 € und ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € geltend gemacht.
Insbesondere mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH die folgenden Filme ab:
- The Lego Movie
- Man of Steel
- Der Hobbit: Smaugs Einöde
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Als Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht kann ich von der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung sowie von der Zahlung des Betrages von 815 € ohne vorherige rechtliche Prüfung nur abraten. Es ist nämlich insbesondere zu berücksichtigen, dass eine Unterlassungserklärung dreißig Jahre lang gültig ist. Gerade deshalb sollte eine solche Erklärung gut überlegt sein. Grundsätzlich empfehle ich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Rechtslage ist in vielen Fällen gar nicht so eindeutig, wie die Kanzlei Waldorf Frommer in ihrem Schreiben glauben machen möchte. So hat der Bundesgerichtshof in zwei wichtigen Entscheidungen festgestellt, dass der Anschlussinhaber nicht immer für seinen Telefonanschluss verantwortlich ist.
Bei einer Waldorf Frommer Abmahnung gilt:
- Keine Panik
- Nicht unterschreiben
- keinen Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen
- Nicht bezahlen
- Rat einholen!
Wir haben bereits hunderte von Mandanten erfolgreich gegen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertreten und für unsere Mandanten immer gute Lösungen gefunden!
Lesen Sie mehr zu den Hintergründen und den Verteidigungen gegen Abmahnungen auf unserer Sonderseite zu Abmahnungen:
https://hoesmann.eu/abmahnung/