Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?

MicroIn einem ausführlichen Interview mit dem ORF hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingen von WhatsApp Stellung genommen. Hintergrund waren Medienberichte, in denen es hieß, dass Nutzer sämtliche Rechte an ihren Fotos verlieren, wenn sie ihre privaten Bilder über den Smartphone-Mitteilungsdienst WhatsApp verschicken würden.

Diese Nutzungsbedingungen wurden in vielen Medien falsch zitiert, denn es ist zwischen den Statusmeldungen und den privaten Nachrichten zu unterscheiden. Private Nachrichten bleiben auch bei WhatsApp privat und dürfen nicht durch WhatsApp verwendet werden. „Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?“ weiterlesen

BGH erklärt Screen Scraping für zulässig

flugzeugNach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss Ryanair in Zukunft den Zugang zu seinen Flugdaten erlauben. Das hat der BGH am 30. April 2014 in einer Sache zwischen dem Billigflieger und einem online Reisevermittler entschieden (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12).

Hintergrund ist der juristische Streit um das sog. „Screen Scraping“. Unter dem Begriff des „Screen Scraping“ wird ein automatischer Abruf von Daten von einer Webseite verstanden, um diese Daten auf einer anderen Webseite zu benutzen.

Ryanair hatte ein Reiseportal vor ein paar Jahren verklagt, weil es Ryanair Flüge im Internet auf der eigenen Webseite anbat. Auf dem Portal des Reiseanbieters konnten Kunden, Angebote und Preise von anderen Fluggesellschaften vergleichen und Flugverbindungen suchen, um den günstigsten Flug zu finden. Dafür hat das Reiseportal mit einer Software die Daten ausgelesen, welche auf der Webseite von Ryanair zur Verfügung gestellt wurden.

Ryanair sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. „BGH erklärt Screen Scraping für zulässig“ weiterlesen

Das Recht auf Vergessen im Internet

internetDas Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 13.05.2014  (Az. C-131/12) könnte das Internet verändern und kam für viele Experten überraschend. Der EuGH hat entschieden, dass jeder von Google verlangen kann, dass bei Suchen im Zusammenhang mit seinem Namen bestimmte Webseiten mehr nicht angezeigt werden dürfen.

Nach Ansicht der europäischen Richter überwiege in der Regel das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz die ökonomischen Interessen der Suchmaschinenbetreiber und die Informationsinteressen der Internetnutzer. Lediglich bei Personen des öffentlichen Lebens dürfte die Abwägung anders ausfallen. Damit bekommt jede Person die Möglichkeit, Inhalte welche seine Person betreffen, aus der Suchmaschine löschen zu lassen. „Das Recht auf Vergessen im Internet“ weiterlesen

Interview zu unbeabsichtigten Abos durch Quizduell Werbung

interviewIm Internet mehren sich die Berichte von Quizduell Spielern, welche durch das Antippen einer auf Quizduell angezeigten Werbung ohne es zu Wissen ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen.

Quizduell hat auf die Werbung nur bedingt Einfluss. Betroffene Nutzer sollten sich daher direkt an den Netzbetreiber wenden, wenn sie ein unberechtigtes Abo auf ihrer Telefonrechnung feststellen.

Rechtsanwalt Hoesmann hat zu diesem Thema dem Fernsehsender RTL ein Interview gegeben und im Rahmen dieses Interviews auch Tipps gegeben, wie man sich gegen diese unberechtigten Abos schützen kann. „Interview zu unbeabsichtigten Abos durch Quizduell Werbung“ weiterlesen

Benutzung von Getty Images Fotos

FotografenGetty Images, eine der größten Bildagenturen der Welt, war bislang vor allem aus der konsequenten Durchsetzung ihrer Urheberrechte bekannt.

Umso mehr verwundert es nun, dass Getty Images jetzt Teile des Archivs zur kostenlosen Nutzung freigibt.

Dabei ist es mitnichten so, dass das ganze Archiv frei verfügbar ist, vielmehr sind es ausgewählte Fotos und man kann das Foto auch nicht direkt auf die eigene Webseite einbinden, sondern muss dazu den von Getty Images angebotenen Viewer nutzen.

Aus juristischer Sicht sind insbesondere die Nutzungsbedingungen interessant, denen der Nutzer vor der Einbindung des Bildes über den Viewer zustimmen muss.

Diese Nutzungsbedingungen sollte sich der Nutzer unbedingt vorher durchlesen, denn ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen können im Wege der Abmahnung verfolgt werden.

Hier einmal die wichtigsten Punkte der Nutzungsbedingungen von Getty Images in der Übersicht: „Benutzung von Getty Images Fotos“ weiterlesen

Interview auf StarFM – Rechtliche Fallstricke von Livestreams

starfm

Livestreams erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit im Internet. Gerade viele Sportsfreunde nutzen die Möglichkeit, um die, eigentlich nur im Pay-TV gegen Bezahlung zu sehenden Fußballspiele ihrer Lieblings Mannschaft, sich kostenlos im Internet auf Livestream Seiten anzugucken.

Juristisch bislang ungeklärt ist die Frage, ob das Anschauen eines solchen Livestreams rechtlich legal ist oder nicht.

„Interview auf StarFM – Rechtliche Fallstricke von Livestreams“ weiterlesen

Rechnungen b2b-beschaffungsplattform.de und B2B Technologies

Beschaffungsplattform, b2b

Das Angebot und die Rechnungen der Chemnitzer Firma B2B Technologies Chemnitz GmbH, Geschäftsführer David Jähn, welche unter anderem die Internetplattform b2b-beschaffungsplattform.de betreibt, sind bereits mehrfach Teil juristisch Auseinandersetzungen gewesen.

Wir helfen Ihnen bei der Verteidigung gegen Rechnungen von B2B Technologies. Unsere Rechtsanwalts-Kanzlei vertritt bereits hunderte Mandanten gegen B2B Technologies und bislang musste keiner unserer Mandanten etwas an die Firma bezahlen.

Die Webseite und der Anmeldeprozess auf b2b-beschaffungsplattform.de ist so gestaltet, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird. Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht verschiedenere Gerichte steht dem Geschäftsführer David Jähn zumindest keine Zahlungsansprüche zu.

Hintergrund b2b-beschaffungsplattform.de und B2B Technologies Chemnitz GmbH „Rechnungen b2b-beschaffungsplattform.de und B2B Technologies“ weiterlesen

Jugendschutz im Internet

Jugendschutz spielt im Internet eine wichtige Rolle und Webseitenbetreiber sollten darauf achten, dass ihre Webangebote nicht gegen den Jugendschutz verstoßen. Denn Verstöße gegen den Jugendschutz können abgemahnt werden und Abmahnungen ziehen in der Regel immer Probleme und Kosten nach sich. Besser ist es, im Vorfeld zu handeln und Abmahnungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Jugendschutz zu vermeiden.

Wann eine Webseite gegen den deutschen Jugendschutz verstößt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Auf der einen Seite sind pornografische und voll-erotische Angebote unstreitig ein Verstoß gegen den Jugendschutz, auf der anderen Seite ist jedoch nicht jeder entblößte Busen ein Verstoß.

Es gilt beim Jugendschutz immer zu prüfen, ob Darstellung auf der Webseite geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. „Jugendschutz im Internet“ weiterlesen

Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.

Bei dem Verfahren vor den Karlsruher Richtern wurde auf die familiäre Vertrauensstellung bei der Anschlussüberlassung und die Eigenverantwortung volljähriger Kinder Bezug genommen. Volljährige Familienangehörige müssen deshalb nicht belehrt oder überwacht werden, solange es nicht konkrete Umstände für einen Anschlussmissbrauch gibt. Sollten dem Anschlussinhaber solche rechtswidrigen Umstände auffallen, hat er jedoch die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wie diese „erforderlichen Maßnahmen“ konkret auszusehen haben, ließ der BGH in dieser Entscheidung offen.

„Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige“ weiterlesen

Zu kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht verbindlich

Im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht wird bei Verstößen regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer meist kurz gesetzten Frist gefordert.

Welche Frist jeweils angemessen ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel sollte eine Frist von mindestens drei Werktagen gesetzt werden, um dem Abgemahnten die Möglichkeit der Reaktion zu geben.

Nur bei ganz besonderen Umständen, wie zum Beispiel bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen können auch kürze Fristen gesetzt werden; dieses sind jedoch Ausnahmen.

Eine zu kurz gesetzte Frist von wenigen Stunden ist jedoch für den Abgemahnten nicht verbindlich, stattdessen beginnt eine angemessene Frist zu laufen. „Zu kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht verbindlich“ weiterlesen