Achtung bei Forderungen der Inkasso und Forderungsmanagement GmbH

2015-05-27 08 03 11Zurzeit erreichen uns viele Anfragen wegen Inkassoschreiben von Inkasso und Forderungsmanagement GmbH. Dieses Unternehmen fordert im Namen der B2B Web Consulting GmbH für eine  angeblich kostenpflichtige Mitgliedschaft auf profi-kochrezepte.de eine Summe von 334,93 € . Diese Forderungen werden über das Unternehmen Inkasso und Forderungsmanagement GmbH s.r.o. geltend gemacht. „Achtung bei Forderungen der Inkasso und Forderungsmanagement GmbH“ weiterlesen

Vortrag Bildrechte im Internet

HoesmaAuf Einladung des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts in Berlin wird Rechtsanwalt Hoesmann am 18. Mai in Berlin einen Vortrag zu dem Thema „Bildrecht im Internet“.

Im Rahmen der Veranstaltung im CINIQ Center des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts wird es um die juristische Nutzung von Bildern auf Websiten und Social Media Kanälen sowie rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der Persönlichkeitsrechte gehen.

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Strengere Regeln für Inkasso Unternehmen

InkassoAb November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.

Jetzt müssen Inkasso Unternehmen bereits in der ersten Mahnung gegenüber Privatunternehmen unter anderem folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:

  • Name oder Firma ihres Auftraggebers
  • den Grund für die Forderung, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und auch des Datums des Vertragsschlusses
  • konkrete Angaben zu geltend gemachten Zinsen und deren Höhe
  • Angaben zur Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten, insbesondere zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund

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Interview von Rechtsanwalt Hoesmann in der Zeit

Zeit

Der Bahnstreik ist zurzeit das mediale Thema. Viele Zeitungen haben dieses Thema als Titelstory aufgenommen. Dabei wird nicht nur den Streik als solches, sondern auch über die Beteiligten und auch die Betroffenen berichtet.

Besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht der Gewerkschaftsführer der GPL Klaus Weselsky. Der Focus hat in seiner online Ausgabe über die privaten Wohnverhältnisse des Gewerkschaftsbosses berichtet und dabei auch Fotos seines Privathauses publiziert.

Für den Onlineauftritt der renommierten Wochenzeitung “Die Zeit” hat Rechtsanwalt Hoesmann als Experte für Medienrecht zu der Frage Stellung genommen, ob eine solche Berichterstattung nicht gegen das Presserecht verstößt.

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Razzia gegen Raubkopierer – Was haben die Nutzer zu befürchten?

Paragraph_3Wie die Polizei in Köln mitteilte, wurden bundesweit Wohnungen wegen des Verdachts gewerbsmäßiger Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials über das Portal “boerse.bz.” durchsucht.

Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Köln wurden insgesamt 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht. Dabei konnten Beweismittel in größerem Umfang (wie z.B. Computer, Festplatten, eine Vielzahl von CDs und DVDs) sichergestellt werden.

Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum in erheblichem Ausmaß aktuelle, urheberrechtlich geschützte Kino- und Spielfilme, Musikalben, Software und E-Books bei diversen Filehostern hochgeladen und über das bekannte Portal “boerse.bz” bereitgestellt zu haben.

Einige der Tatverdächtigen zeigten wohl bereits Kooperationsbereitschaft. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich, über die Auswertung der Beweismittel weitere Erkenntnisse über die Raubkopierszene zu erlangen. „Razzia gegen Raubkopierer – Was haben die Nutzer zu befürchten?“ weiterlesen

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

icon_40Nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bei einer urheberrechtlichen Verletzung die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Fehlerhafte Unterlassungserklärungen können hohe Kosten nach sich ziehen. 

Mit einer urheberrechtlichen Abmahnung ist in der Regel auch die Verpflichtung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig ist in der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Ob diese mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben wird oder eine eigene, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte unbedingt durch einen Rechtsanwalt geprüft.

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Heimliche Mithörer am Telefon sind als Zeugen unbeachtlich

icon_39Das heimliche Mithören eines Telefonats verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zeugenaussagen eines heimlichen Mithörers sind daher vor Gericht unbeachtlich.

Am Telefon geschlossene Verträge sind immer wieder mal Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Häufig geht es dabei um die Frage, auf was sich die Vertragsparteien sich eigentlich geeinigt haben. Da es keine schriftliche Bestätigung gibt, kommt es auf den Inhalt des Gespräches selbst an.

Vor Gericht werden im Zweifel Zeugen benannt, die das Gespräch heimlich mitgehört haben sollen und den jeweiligen Inhalt daher bestätigen könnten.

Diese heimlich mitgehörten Telefonate sind jedoch juristisch sehr heikel. „Heimliche Mithörer am Telefon sind als Zeugen unbeachtlich“ weiterlesen