LG Stuttgart: Xing Impressum nicht ausreichend

ImpressumDie Impressumspflicht bei Xing ist schon häufiger Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen.

Der Plattformbetreiber selbst hat auf diese Diskussion reagiert und bietet nunmehr auch die technische Möglichkeit, ein Impressum auf der persönlichen Xing Seite einzurichten.

Nach einer sehr kontrovers diskutierten Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 27. Juni 2014, Az. 11 O 51/14) reicht dieses XING-Impressum jedoch nicht aus und das Gericht hat einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bejaht.

In seiner Begründung, warum dieses Impressum von Xing nicht ausreichend ist, führte das Stuttgarter Landgericht unter anderem aus, dass der Link zu dem Impressum nur in einer sehr kleinen Schriftgröße gehalten sei und sich außerdem außerhalb des eigentlichen Textblocks und somit in einem Bereich befände, dem der Durchschnittsleser keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt
Daher ist der Impressumslink nach Ansicht der Robenträger von Neckar so unauffällig gestaltet, dass er von einem Leser mit einer durchschnittlichen Aufmerksamkeit leicht übersehen werden kann; daher könne von einer effektiven optischen Wandelbarkeit keine Rede mehr sein.  „LG Stuttgart: Xing Impressum nicht ausreichend“ weiterlesen

Abmahnung wegen fehlender Urhebernennung durch Rechtsanwalt Schlösser

abmahnungRechtsanwalt Schlösser aus Erfurt ist schon seit mehreren Jahren als Abmahnanwalt aktiv. Unserer Kanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen vor, in denen Rechtsanwalt Schlösser urheberrechtliche Verstöße wegen fehlender Quellenangabe oder Urheberangabe bei Fotos abmahnt.

In diesen umfangreichen Abmahnungen fordert Rechtsanwalt Schlösser unter anderem Auskunft über die Herkunft des entsprechenden Fotos und die Zahlung von hohen Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen.

Was ist der Hintergrund der Abmahnung von Rechtsanwalt Schlösser?

Die der Abmahnung von RA Schlösser zugrunde liegenden Bilder wurden über Stock Foto-Datenbanken wie Aboutpixel.de angeboten. In diesen sog. Stockfoto-Datenbanken können Fotografien zu einem geringen Preis und zum Teil sogar kostenlos bezogen werden.

Leider übersehen die Nutzer dieser Datenbanken manchmal das Namensnennungsrecht des Fotografen. Diesen Fehler bei der Namensnennung mahnt Rechtsanwalt Schloesser im Namen seiner Mandanten als Verstoß gegen das Urheberrecht ab. „Abmahnung wegen fehlender Urhebernennung durch Rechtsanwalt Schlösser“ weiterlesen

Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder

DRadioFür Deutschlandradio Kultur hat Rechtsanwalt Hoesmann in einem Interview zu dem Prozess um die Herausgabe der Tonbänder des Journalisten Heribert Schwan Stellung genommen.

Hintergrund ist, dass Heribert Schwan für die Autobiografie von Helmut Kohl umfangreiche Interviews mit dem Altkanzler geführt hat. Diese Interviews wurde auf Tonbändern aufgenommen, insgesamt 630 Stunden. Nachdem es zu einem Zerwürfnis zwischen Kohl und seinem Autobiografen kam, fordert Helmut Kohl nunmehr die Herausgabe der Tonbänder.

Das Gericht in der ersten Instanz, das Landgericht in Köln entschied zu Gunsten von Helmut Kohl. Gegen dieses Urteil hat Heribert Schwan Rechtsmittel eingelegt, sodass jetzt das OLG Köln über den Rechtsstreit urteilen muss.

Rechtsanwalt Hoesmann wies im Rahmen des Interviews darauf hin, dass es sich bei Mitschnitt nicht um einen zur Veröffentlichung bestimmten Mitschnitt handelte. Daher greifen presserechtliche Veröffentlichungs-Grundsätze nicht. Vielmehr geht es auch um grundgesetzliche Persönlichkeitsrecht, welches besagt, dass jedermann selbst und allein bestimmen darf, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und von wem seine auf einem Tonträger aufgenommene Stimme wieder abgespielt werden darf. „Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder“ weiterlesen

Payment claims from b2b-beschaffungsplattform.de and B2B Technologies

Beschaffungsplattform, b2bThe Chemnitz-based limited liabilty company (GmbH), B2B Technologies, operated by its Managing Director, David Jähn, has been involved in much controversy through, amongst other things, the offers provided by and subsequent bills from its website, b2b-beschaffungsplattform.de.

We are here to help you in defending against such payment claims from B2B Technologies. Our law firm already represents hundreds of clients against B2B and to date, none of our clients have had to pay a cent to the firm.

The website and the application process is formatted in such a way that many of its users are scammed or “ripped-off“. Many courts are of the view that, whether it is a scam or not, the Managing Director has no valid claims for payment.  „Payment claims from b2b-beschaffungsplattform.de and B2B Technologies“ weiterlesen

Die Erstberatungsgebühr und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch den Rechtsanwalt

icon_32Anwaltliche Dienstleistungen kosten in der Regel Geld. Dies bedeutet nicht, dass gleich jedes Telefonat und jede E-Mail berechnet wird. Dieses ist bei vielen Kanzleien, so auch bei uns, als Erstkontakt kostenlos. Gerne hören wir uns die rechtlichen Probleme unserer Mandanten an und geben ein Angebot ab, was unsere anwaltliche Dienstleistung zur Lösung des rechlichen Problems kosten würde.

Wenn jedoch umfangreich Unterlagen und zum Teil komplette Abmahnungen ungefagt mit der Bitte um Prüfung an den Rechtsanwalt gesendet werden, kann dies bereits einen Beratungsanspruch des Rechtsanwalts begründen.

Viele Personen unterliegen in diesem Zusammenhang dem Irrglauben, dass der Rechtsanwalt erst Gebühren berechnen darf, wenn er in irgendeiner Form schriftlich etwas für den Mandanten verfasst hat. „Die Erstberatungsgebühr und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch den Rechtsanwalt“ weiterlesen

Interview im Stern von RA Hoesmann

stern_logoFür das Magazin Stern hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den dubiosen Angeboten der Firma B2B Technologies Stellung genommen. Die Firma, welche mit dem Angebot preiswerter Insolvenz- und Lagerware wirbt, ist bereits seit Jahren aktiv und wir haben in der Kanzlei bereits hunderte von Mandanten gegen die Forderungen der Firma verteidigt.

In dem Interview für den Stern warnt Rechtsanwalt Hoesmann vor dem Angebot der Firma und rät zur Vorsicht bei der Anmeldung.

Hat man sich doch aus Versehen angemeldet, sollten die Rechnungen und Mahnungen der Firma keinesfalls ignoriert werden. Die Rechtslage ist nicht ganz einheitlich, aber es gibt bereits zahlreiche Urteile, in denen die Firma verloren hat und irrtümlich angemeldete Nutzer nicht zahlen mussten.

Wir haben bereits hunderte von Mandanten gegen Forderungen der Firma verteidigt.

Unsere Themenseite zu dem Angebot der Firma B2B Technologies finden Sie hier:

https://hoesmann.eu/rechnungen-b2b-beschaffungsplattform-de-und-b2b-technologies/

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. „Interview im Stern von RA Hoesmann“ weiterlesen

Aisling Hoey neue Mitarbeiterin der Kanzlei Hoesmann

_DSC0364-KopieDie irische Juristin Aisling Hoey, welche am Trinity College Dublin und der Humboldt Universität in Berlin Jura studiert wird unsere Kanzlei im europäischen und internationalen Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht unterstützen.

Durch ihre internationale Erfahrung wird Frau Hoey eine Bereicherung für unsere Kanzlei bei multinationalen und internationalen Rechtsfragen sein.

Wir freuen uns auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Angela Wodarczyk neue Mitarbeiterin der Kanzlei Hoesmann

_DSC0337-3-KopieWir freuen uns, mit Angela Wodarczyk eine neue Mitarbeiterin in der Kanzlei Hoesmann begrüßen zu dürfen. Frau Wodarczyk wird uns als Rechtsreferendarin in der täglichen Arbeit unterstützen.

Insbesondere die umfangreiche praktische Erfahrung, welche Frau Wodarczyk bereits als ausgebildete Werbekauffrau in der Textagentur ja|werbetexte sammeln durfte, sind auch eine Bereicherung für ihre juristische Arbeit.

In unserer Kanzlei wird sich Frau Wodarczyk insbesondere um die Rechtsfragen rund um das Urheberrecht, Internetrecht und Vertragsrecht kümmern.

TV Interview über die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher

Interview_swRechtsanwalt Tim Hoesmann hat für den Nachrichtensender N24 ein Interview über die rechtlichen Fragen rund um die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher gegeben und welche rechtlichen Folgen für Journalisten drohen, sollte die Akte publiziert werden.

In dem Interview führte Rechtsanwalt Hoesmann aus, dass es sich bei den Daten in der Akte um Informationen handele, welche zum Kernbereich der privaten Lebensführung gehören und deren Inhalt daher nicht veröffentlicht werden darf. Die Veröffentlichung ist nicht durch das allgemeine Informationsinteresse gedeckt; im Gegenteil es können sogar strafrechtliche Schritte drohen, sollte die Akte veröffentlicht werden. „TV Interview über die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher“ weiterlesen