Die persönliche Haftung eines Geschäftsführers für Wettbewerbsrechtsverstöße der Gesellschaft ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, haftet der Geschäftsführer nur dann persönlich, wenn er entweder durch positives Tun aktiv an dem wettbewerbsrechtlichen Verstoß beteiligt war oder wenn er den Wettbewerbsverstoß aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen.
Die Organstellung als Geschäftsführer begründet nach Ansicht des BGHs noch keine Verpflichtung des Geschäftsführers, Verstöße gegen das UWG durch die Gesellschaft zu verhindern und eine Haftung für diese zu übernehmen.
Haftungen für Organisationsmängel treffen primär die Gesellschaft, nicht aber den Geschäftsführer selbst.
Die Karlsruher Robenträger betonen, dass bei der Frage der Abgrenzung ob jemand als Täter im Rahmen einer zivilrechtlichen Haftung angesehen werden kann, sich diese nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen richtet. Täter ist danach derjenige, der die Zuwiderhandlung selbst oder in mittelbarer Täterschaft begeht. Liegt ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken vor, so kommt eine Haftung als Mittäter in Betracht. „BGH: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft“ weiterlesen

Im Presserecht und Medienrecht geht es häufig um öffentliche Äußerungen. Immer wieder ist dabei zu beobachten, dass einzelne Äußerungen isoliert aus dem Zusammenhang gerissen und gesondert verfolgt werden.
Die Freiheit der Presse und die Freiheit der Berichterstattung ist eines der Wesensmerkmal der Demokratie. Jedoch gilt diese Freiheit nicht schrankenlos.
Das Landgericht Köln hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren die Frage beantwortet, welcher Schadenersatz für ein unberechtigt bei eBay verwendetem Foto angemessen ist.
Das Finanzgericht in Münster hat mit Urteil vom 3. April 2014 (Az. 5 K 2386/11 U) entschieden, dass Zahlungen, welche als Aufwendungsersatz aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern gezahlt werden nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sondern einen nicht steuerbaren Schadensersatz darstellen.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (VI ZR 197/13) entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern eines Mieterfestes in einer an die Mieter gerichteten Broschüre, auf denen einzelne Mieter gezeigt werden auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig ist, wenn die Bilder nicht unvorteilhaft und ehrverletzend sind und nicht heimlich angefertigt wurden.
Für Striptease Tänzerin ist ihr Aussehen wichtig und auch wesentlicher Vertragsbestandteil bei einer beruflichen Tätigkeit. Hat eine Striptease Tänzerin Übergewicht, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.