Der Mindestlohn ist da – das müssen Sie beachten

lohnDer viel diskutierten Mindestlohn ist am 1. Januar in Kraft getreten.
Für die Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie nunmehr das Recht auf einen Mindestlohn von mindestens 8,50 € pro Stunde haben. Für den Arbeitgeber bedeutet dies mehr Kosten und einen erhöhten Dokumentations- und Arbeitsaufwand.

Minijobber werden teuerer

Für den Arbeitgeber steigen durch den Mindestlohn die Lohnkosten, ohne dass er höhere Leistungen dafür erhält. Künftig kostet eine Minijobber-Stunde den Betrieb mehr als € 11 (€ 8,50 + ca. 30 % Lohnnebenkosten = € 11,05).

Mindestlohn für Praktikanten

Praktikanten, die während eines Studiums oder einer Ausbildung ein freiwilliges Praktikum machen, haben einen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Ebenso haben Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn, wenn diese außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums ein Praktikum machen und schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss haben.

Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum

Bei einem (Pflicht)-Praktikum wird kein Mindestlohn gezahlt. Ebenso sind freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen, unter bestimmten Voraussetzungen vom Mindestlohn ausgenommen

Mehr Arbeit durch den Mindestlohn für Arbeitgeber

Durch das Mindestlohngesetz sind nunmehr für den Arbeitgeber Dokumentationspflichten vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen nunmehr die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen, insbesondere dann wenn diese weniger als 3000 € im Monat verdienen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mindestlohnstandards eingehalten werden. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Standards durch den Zoll, bei dem dafür extra 1600 neue Stellen geschaffen worden sind.

Praxistipp Minijob und Mindestlohn

Durch den Anstieg des Stundenlohns müssen Arbeitgeber bei der Einteilung Ihrer Minijobber aufpassen. Denn durch den höheren Stundenlohn kann es ganz schnell zu einem Überschreiten der 450-Euro-Grenze kommen und der Minijobberstatus ist dahin. Daher unbedingt darauf achten, dass Minijobber nicht mehr als 52 Stunden im Monat arbeiten, um den Minijobberstatus nicht zu gefährden. Auch sind Arbeitgeber jetzt verpflichtet, für den Minijobber eine stundengenaue Arbeitszeitdokumentation nachzuweisen.

Mindestlohn umgehen

Neben zahlreichen Ausnahmen, gibt es aber auch Möglichkeiten den Mindestlohn zu umgehen.

So gibt es immer noch die Möglichkeit der freien Mitarbeit und die Vereinbarung von Werkverträgen. Auch über Arbeitszeitmodelle kann verhindert werden, dass für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter plötzlich erhöhte Kosten auf die Arbeitgeber zukommen.

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