Drohnen über Ihrem eigenen Garten

drohne5Viele Hausbesitzer fragen sich, was sie eigentlich machen sollen, wenn sie eine ferngesteuerte Drohne über ihren Garten sehen.

Kann man diese Drohne einfach abschießen oder gibt es vielleicht juristische Möglichkeiten, um sich gegen diesen Drohneneinsatz zu wehren?

Juristisch komplex

Der Luftraum über Ihrem Haus ist juristisch komplexer geregelt, als Sie vielleicht denken. So gibt es verschiedenste Regeln dahingehend, ob, wie und wo über Ihrem Garten geflogen werden darf. Wichtig zu wissen ist, dass Sie bezüglich des Luftraums über Ihren Garten nicht viel Mitspracherecht haben.

Es hängt auch von Ihrem Wohnort ab, ob Sie sich gegen einen Drohnenflug wehren können.

Hintergrund dessen ist, dass der Gesetzgeber zu Zeit noch an neuen, bundeseinheitlichen Regeln für den Einsatz von Drohnen arbeitet. Im Augenblick ist es so, dass das Fliegen mit einer Drohne über einem fremden Grundstück unter Umständen gar nicht verboten ist. So hängt dies zum Beispiel auch davon ab, ob sich Ihr Grundstück in einem kontrollierten oder unkontrollierten Luftraum befindet. Auch die Entfernung zu Flughäfen spielt eine Rolle, wenn es um die Beantwortung der Frage geht, ob der Flug verboten ist, oder nicht.

Ebenso spielt die Art der Drohne eine wichtige Rolle. So gibt es im Luftrecht unterschiedliche Regelungen für Modellflugzeuge mit Motor und mit einem Elektroantrieb. Auch das Gewicht und die Frage einer kommerziellen Nutzung ist wichtig. Hier jetzt alle Einzelheiten zu Erläutern, würde zu umfangreich werden, zeigt aber gleichwohl, wie komplex der Luftraum zur Zeit geregelt ist.

Flüge mit Kamera verboten?

Das Überfliegen eines fremden Gartens mit einer Kameradrohne kann gesetzwidrig sein, wenn durch die Aufnahmen der Drohne die Persönlichkeitsrechte der Bewohner beeinträchtigt werden können.

Hintergrund dessen ist, dass Ihr Garten als privater Rückzugsort in der Regel vor Einblicken Dritter geschützt ist. D.h., Sie können unter Umständen gegen eine Beeinträchtigung dieser privaten Abgeschiedenheit vorgehen. Es gibt bereits erste Gerichtsurteilen, in denen der Überflug einer Drohne mit Fotokamera über fremde Grundstücke verboten worden ist.

Ob in einem konkreten Fall eine Verletzung vorliegt, hängt auch davon ab, ob der Pilot gewerblich oder privat mit seiner Drohne fliegt und ob ggf. eine behördliche Genehmigung vorliegt.

Wie wehre ich mich gegen einen Überflug?

mistgabelAls Rechtsanwalt werde ich immer wieder gefragt, wie ich mich eigentlich gegen eine Drohne wehren kann und ob ich die Drohne einfach so mit einer Mistgabel vom Himmel holen darf?

Ich kann als Rechtsanwalt nicht dazu raten, Gewalt gegen die Drohne anzuwenden.

Juristisch ist es so, dass immer das sogenannte mildeste Mittel zur Verteidigung angewendet werden muss. Gewalt gegen die Drohne ist aber nicht das relativ mildeste Mittel und würde evtl. sogar Schadensersatzansprüche auslösen, wenn Sie die Drohne beschädigen.

Meine Empfehlung

Daher empfehle ich Ihnen, ob Sie nicht irgendwo dem Piloten der Drohne ausfindig machen können und diesen dann direkt ansprechen. Da eine Drohne nur in Sichtweite geflogen werden darf, sollte sich der Pilot in der Nähe Ihres Garten befinden. Wenn Sie den Piloten ansprechen, kann Ihnen der Pilot Auskunft über die Nutzung der Drohne geben und ggf. seine Genehmigung vorlegen. Seriöse Drohnenpiloten geben gerne Auskunft, wenn sie gefragt werden.

Alternativ besteht aber auch immer die Möglichkeit, die Polizei zu rufen. Hier ist das Problem, dass so ein „Drohnenangriff“ meistens nicht sehr lange dauert und bis zum Eintreffen der Polizei die Drohne schon weg ist.

Professionelle Drohnabwehrprogramme

Es werden zurzeit verschiedenste Systeme, auch vom Polizeibehörden weltweit getestet, wie Drohnen abgewehrt werden können. Das reicht von Kampfdrohnen über Störsendern bis hin zu dem Einsatz von trainierten Raubvögeln. Ich denke aber, dass unabhängig von den juristischen Schwierigkeiten, keines dieser Systeme für Ihren heimischen Garten wirklich geeignet ist.

Juristisch Vorgehen

 

DSCF4412Wenn Sie wissen, wer der Pilot ist, können Sie auch juristisch gegen den Piloten vorgehen. Sie können ihm ggf. untersagen lassen, bei Meidung einer hohen Geldstrafe, nicht mehr über ihr Grundstück zu fliegen.

Eine sog. Unterlassungsverpflichtung gegen den Piloten ist aus meiner Sicht immer noch der wirksamste Schutz, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt!

Wir helfen Ihnen

Wenn Sie Fragen zu dem Thema Drohne und Recht haben, stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung.

Video zu dem Thema:
https://youtu.be/JeskTX3Serw

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