Das Oberlandesgericht Hamm hat am 20.05.2016 dem Land Nordrhein-Westfalen Namensschutz für den Begriff “Polizei” gewährt. Somit darf sich nur die Polizei “Polizei” nennen.
Sachverhalt
Beim Beklagten handelt es sich um ein Privatunternehmen, das eine Internetdomain unter dem Namen “Polizei-Jugendschutz” Schulungen für Eltern betreibt. Insbesondere gibt es Online-Präsentationen, Anti-Gewalt-Seminare und Informationen zum Opferschutz.
Durch den Gebrauch des Begriffs “Polizei” wurde der Anschein erweckt, als gehöre die Internetdomain zu den Internetseiten der Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Sowohl die Verwendung des Begriffs als auch die Gestaltung des Internetauftritts mit polizeilichen Gegenständen scheinen ein Angebot der Polizeibehörden zu sein. Dass es sich jedoch um einen privaten Anbieter nur handelt, kann man nur aus dem Impressum entnehmen.
Viele wissen nicht, aber der bekannte Hollywood Schriftzug ist tatsächlich geschützt. Im Mai 2016 hat nun auch das LG München (Urteil vom 19.05.2016, Az.: 17 HKO 1061/15) dessen Schutzfähigkeit nach dem Wettbewerbsrecht bestätigt.
Erneut hat ein Terroranschlag eine europäische Hauptstadt erschüttert. Am 22.03.2016 gab es in der belgischen Hauptstadt Brüssel mehrere Sprengstoffattentate, bei welchen über 30 Personen ums Leben gekommen sind.
In den Medien wird groß und breit über diese Terroranschläge berichtet. Dabei kommt die Berichterstattung nicht ohne Fotos aus, weshalb sich in den Nachrichten auch eine Vielzahl von Fotos findet. Diese Fotos zeigen sowohl die Spuren des Terroranschlages, Bilder der Rettungsmaßnahmen und zum Teil auch Bilder von verletzten Opfern.
Viele Eltern werden es kennen, plötzlich landet eine Abmahnung im Briefkasten, weil über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Die Kinder, in der Regel auch ordentlich über mögliche Verstöße im Internet belehrt, könnten den Verstoß begangen haben.
Eltern wollen ihre Kinder aber vor einer möglichen Verfolgung schützen und verweigern daher, auch im Hinblick auf das strafrechtliche Zeugnisverweigerungsrecht, die Aussage, welches ihrer Kinder den Verstoß begangen haben kann. Nunmehr stellt sich die Frage, ob die Eltern für ihre Kinder haften.
Sehr geehrte Frau Reda, sehr geehrte Herr Svoboda,
sehr geehrte Parlamentarier und Parlamentarierinnen des Europäischen Parlaments,
als Centralverband der Deutschen Berufsfotografen sind wir seit 1904 Sprachrohr für mehr als 5.300 Berufsfotografen und sichern mit unserem Engagement die hohe Qualität des Fotografenhandwerks. Mit diesem offenen Brief wollen wir auf das hohe Gut der Panoramafreiheit aufmerksam machen.
Trotz vieler Gerichtsentscheidungen in den letzten Jahren, gibt es immer noch zahlreiche ungeklärte rechtliche Fragen, die die Nutzung von Tauschbörsen betreffen. Auch werden weiter Abmahnungen, insbesondere durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen.
Das Problem bei der Nutzung solcher Tauschbörsen besteht darin, dass der Nutzer, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk herunterlädt, dieses gleichzeitig auch wieder hochlädt und damit unberechtigter Weise anderen Internetnutzern zum Herunterladen bereitstellt. Dies begründet nach Ansicht der Abmahnkanzleien einen Anspruch auf Schadensersatz.
Im Markenrechtsstreit zwischen dem Pay-TV Sender Sky und dem VoIP-Telefondienst Skype hat der EuGH in einem Urteil die Verwechselungsgefahr zwischen den beiden Namen bejaht. Folge dieses Urteil ist, dass der Begriff „Skype“ nicht markenrechtlich geschützt werden kann. „Verwechslungsgefahr der Marke von SKYPE und SKY“ weiterlesen
Die TV Sender sind, soweit es neue Fernsehformate angeht, häufig nicht sehr einfallsreich. Was bei dem einem Sender gut bei dem Zuschauer ankommt, wird in ähnlicher Form innerhalb kürzester Zeit auch in einer ähnlichen Form auf den anderen Sendern gezeigt.
Es fing an mit den Talkshows in den 90er, dann folgten die zahlreichen Gerichtssendungen und zurzeit sind „Scriptet-Reality“ Sendungen stark im kommen. Auf vielen Sendern laufen zumeist zeitgleich sehr ähnliche Sendungen.
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