Viele Eltern werden es kennen, plötzlich landet eine Abmahnung im Briefkasten, weil über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Die Kinder, in der Regel auch ordentlich über mögliche Verstöße im Internet belehrt, könnten den Verstoß begangen haben.
Eltern wollen ihre Kinder aber vor einer möglichen Verfolgung schützen und verweigern daher, auch im Hinblick auf das strafrechtliche Zeugnisverweigerungsrecht, die Aussage, welches ihrer Kinder den Verstoß begangen haben kann. Nunmehr stellt sich die Frage, ob die Eltern für ihre Kinder haften.
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