Eintrag auf branche100eu stellt wucherähnliches Rechtsgeschäft dar

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Das von der Tele Media Databases Ltd. betriebene Branchenverzeichnis www.branche100.eu stellt nach Ansicht des Landgerichts Wuppertal ein wuscherähnliches Rechtsgeschäft dar. In deutlichen Worten weisen die Richter in einem Beschluss die Forderung von branche100 zurück.

Kunden, welche sich auf branche100 von Tele Media Databases registriert haben, schließen häufig ohne es zu bemerken einen Vertrag über 2 Jahre und verpflichten sich, jedes Jahr 810 EUR an Gebühren zu bezahlen.

Die Registrierung erfolgt in der Regel über amtlich wirkenden Formulare, bei welchen der Empfänger leicht übersehen, dass er einen teuren Vertrag schließt. Im Gegenzug für die teure Gebühr, soll der Kunde dann auf auf der Webseite www.branche100.eu auftauchen.

Das Branchenverzeichnis der Tele Media Databases LtD auf der Webseite branche100.eu und deren überhöhten Kosten sind schon häufiger Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen gewesen.

Klare und deutliche Worte fand das Landgericht Wuppertal:

Es ist daher von derart geringen Nutzerzahlen auszugehen, dass der Eintrag bei “www.Branche100.eu” quasi wertlos und die Vergütung von 910,00 € netto hierfür in jedem Fall unangemessen hoch ist.

(…) Denn es steht nicht fest, dass es einen Markt für wertlose Eintragungen in Branchenverzeichnisse geben würde.

(…) Die verwerfliche Gesinnung der Klägerin folgt hier jedoch eindeutig aus der Verwendung des “Brancheneintragungsantrages” vom 11.05.2009 als ihr Angebot. Dieses ist ersichtlich darauf angelegt, den Empfänger über den wahren Gegenstand dieses Schreibens und die mit der Rücksendung verbundenen Rechtsfolgen im Unklaren zu lassen.
(Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 5.6.2014, Az. 9 S 40/14)

Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann

Branchenverzeichnisse wie das von der Tele Media Databases Ltd. betriebene Branchenverzeichnis www.branche100.eu oder auch andere Anbieter versuchen leider immer wieder, durch amtlich aussehende Formulare Kunden zu bekommen. Viele Kunden fallen leider auf diese Formulare herein und unterschreiben leichtfertig ohne genau zu lesen und zu wissen, was sie eigentlich unterschreiben.

Einmal unterschrieben werden die unbedarften Kunden dann mit Rechnungen, Mahnungen und Drohungen gerichtlicher Schritte konfrontiert, sollte die geforderte Summe nicht gezahlt werden.

Diese Forderungen sollten trotz der deutlichen Worte der Wuppertaler Richter ernst genommen werden. So gibt es immer wieder Urteile, in denen der Anspruch des Branchenverzeichnisses bejaht wurde. Immerhin stehen in dem Formular ja alle Angaben und die Kunden wüssten daher, was sie unterschreiben.

In unserer Kanzlei haben wir viel mit Branchenverzeichnissen zu tun und konnten unseren Mandanten immer helfen, sich erfolgreich zu verteidigen.

Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung, wenn Sie eine Frage zu branche100, der Tele Media Databases Ltd oder anderen Branchenverzeichnissen haben.

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