Fahrdienst Uber: Untersagungsverfügung zum Schutz des Fahrgastes

brandenburger-torIn Berlin hat das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten (LABO) dem populären Fahrdienst Uber B.V. eine Untersagungsverfügung zugestellt und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet.

In Folge dieser Verfügung darf Uber ab sofort keine Smartphone App oder vergleichbare Angebote mehr verwenden bzw. über diese App Angebote vermitteln, die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen.

Zur Durchsetzung dieser Verfügung wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro bzw. Ersatzzwangshaft gegen die Verantwortlichen angedroht.

Hintergrund Uber

Der US Dienst Uber bietet über seine Handy-App Interessenten einen Fahrdienste durch einen Chauffeur an, aber auch, dass sich Kunden von Privatpersonen in deren Autos befördern lassen können. Die Fahrten sind in der Regel preiswerter als vergleichbare Taxitarife.

Grund der Untersagungsverfügung

Der LABO geht es um den Schutz des Fahrgastes. Nach Ansicht der LABO als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann nicht toleriert werden, dass sich Kunden von Uber im Rahmen von genehmigungspflichtigen Personenbeförderungen in die Obhut von nicht übergeprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begeben und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt sind.

Darüber hinaus sollen auch die privaten Fahrer geschützt werden, denn die normale Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nicht das Risiko der Personenbeförderung ab.

Doch auch der Grundgedanke des Schutzes des Taxigewerbes findet ebenfalls Anwendung.

Verfügung hat noch keine Bestandskraft

Die Unterlassungsverfügung ist noch nicht bestandskräftig. Uber kann gegen die Verfügung Widerspruch einlegen und gegen die sofortige Vollziehung gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragen.


Rechtsanwalt Hoesmann

Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Uber hat seit dem Beginn seiner Tätigkeit in Deutschland mit juristischen Schwierigkeiten zu kämpfen.

Das Taxigewerbe ist streng reglementiert und das Angebot von Uber ist mit den Regeln der Droschkenverordnung nicht vereinbar.

Die Popularität und der schnelle Wachstum des Dienstes zeigt jedoch, dass die „Droschkenverordnung für den Verkehr mit Kraftdroschken“ vielleicht doch nicht mehr nur dem Namen nach, sondern auch tatsächlich nicht ganz zeitgemäß ist.

Da Uber in Deutschland keinen offiziellen Sitz ist eine juristische Auseinandersetzung schwierig und auch die angedroht Ersatzzwangshaft ist juristisch schwer im Ausland durchzusetzen. Es wird daher wohl nicht das Kapitel in der Angelegenheit Uber sein.

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