Kosten der Deckungsanfrage trägt der Mandant

telefonEine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einer Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt nicht immer alle Kosten. In den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) sind viele Ausnahmen geregelt, in denen die Rechtsschutzversicherung nicht die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt.

Dies bedeutet für den rechtsschutzversicherten Mandanten, dass er diese Kosten trotz Versicherung selbst tragen muss. Ein Umstand, über den wir viele unserer Mandanten erst aufklären müssen.

Dies beginnt schon bei der Frage, wie die Einholung der Deckungszusage bei der Versicherung gebührenrechtlich zu behandeln ist.

Die anwaltliche Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ist gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit. Daher ist der Rechtsanwalt gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch verpflichtet, eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG abzurechnen, da eine kostenlose Tätigkeit nur in Ausnahmen zulässig ist. Die konkrete Höhe der Kosten für die Deckungsanfrage richtet sich nach dem Streitwert.

Die Kosten der Deckungszusage sind (leider) durch den Mandanten zu zahlen, da die Versicherung die Kosten gemäß den ARB nicht übernimmt.

Wir weisen unsere Mandanten daher immer darauf hin, dass wir Ihnen die Kosten für die Einholung einer Deckungszusage berechnen müssen. Daher empfehlen wir, dass sich unsere Mandanten bezüglich der Deckungszusage selbst an ihrer Rechtsschutzversicherung wenden sollten, um weitere Anwaltskosten zu vermeiden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

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