Lügen im Lebenslauf – Interview in der Süddeutschen Zeitung

Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat der Süddeutschen Zeitung in einem Interview rund um das Thema „Lügen im Lebenslauf“ Rede und Antwort gestanden.

In dem Artikel „die Grenze zwischen Bewerbung betrug“, welcher am 29 Juni 2019 in der Süddeutschen Zeitung erschien, geht es vor allem um die Frage, was noch als Eigenwerbung im Rahmen eines Lebenslaufes zulässig ist und wann eigentlich ein Lüge oder Betrug vorliegt.

Hierzu führt wird, Rechtsanwalt Hoesmann aus, nicht jede Ungenauigkeit oder falsche Behauptung im Lebenslauf gleich eine Lüge darstellt. Wenn jedoch bewusst falsche Angaben, wie zum Beispiel zu vorherigen Arbeitgebern oder Projekten gemacht werden, kann dies ein Kündigungsgrund darstellen.

Bei Begriffen wie zum Beispiel flexibel, belastbar oder teamfähig hat natürlich jeder eine eigene Definition, sodass diese regelmäßig nicht justiziabel sind.

Hinsichtlich der Folgen, was eine solche falsch Behauptung haben kann, hat Rechtsanwalt Hoesmann ebenfalls im Artikel der Süddeutschen Zeitung ausgeführt, dass dieses ein Kündigungsgrund darstellen kann.

Wenn Sie Fragen zu Lügen im Lebenslauf haben, steht den Rechtsanwalt Hoesmann gerne als ihr Rechtsanwalt zu Ihrer Verfügung.