Oktoberfest als Marke

Die Landeshauptstadt München hat die Marke Oktoberfest jetzt umfassend markenrechtlich europaweit schützen lassen. Der markenrechtliche Schutz für das Oktoberfest als Marke bezieht sich dabei nicht nur auf das Volksfest als solches, sondern auch viele Produkte sind jetzt markenrechtlich geschützt.

Geschützte Begriffe Oktoberfest

Die Landeshauptstadt München, welche nach langjähriger Prüfung durch das europäische Patent- und Markenamt das Markenrecht für den Begriff Oktoberfest erhalten hat, hat den Begriff Oktoberfest als Marke umfassend geschützt.

Unter anderem dürfen folgende Produkte nicht mehr unter dem Namen Oktoberfest ohne Zustimmung des Markenrechtinhabers, sprich der Stadt München, erscheinen.

Typische Devotionalien, welche gerne mit dem Begriff des Oktoberfestes verbunden werden, wie zum Beispiel Schlüsselanhänger, Geldbörsen, Aschenbecher, Ziergegenstände und ähnliches dürfen nicht mehr unter dem Namen Oktoberfest verkauft werden. Malbücher, Schreibgeräte, Poster oder auch andere Produkte aus Papier sind ebenfalls vom markenrechtlichen Schutz der Stadt München umfasst.

Auch Hüllen für Mobiltelefone, DVDs, CDs oder Videospiele dürfen ohne die Zustimmung der Stadt München nicht mit dem Begriff Oktoberfest werben.
Ebenso darf Bekleidung, wie zum Beispiel auch das bekannte Dirndl, nicht mehr als Oktoberfest Dirndl beworben werden, wenn der Mareknrechtsinhaber, die Stadt München nicht ihre Zustimmung gegeben hat.

Webseiten und Reisen

Aufpassen müssen vor allem Webseitenbetreiber und Reiseanbieter. Der Begriff ist auch umfassend für Webseiten und auch für Reisen geschützt.

Reiseveranstalter, welche Oktoberfestreisen anbietet, müsse nun auch prüfen, ob sie mit ihrem Angebot nicht vielleicht gegen das Markenrecht verstoßen, weil der Begriff Oktoberfest auch für den Bereich Reisen umfassend nunmehr geschützt ist.

D. h., eine als Oktoberfestreise beworbene Reise zum Oktoberfest München kann bereits ein Verstoß gegen das Markenrecht sein.

Die hier dargestellte Liste stellt nur einen kurzen Ausschnitt der umfassend geschützt Produkte dar. Wer alle Produkte sehen möchte, kann dies gerne im Register des Deutschen Patent und Markenamt nachlesen

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=015535008&CURSOR=5

Abmahnung Oktoberfest

Die Stadt München ist nicht gerade als jemand bekannt, der eine Marke nur anmeldet, um Abmahnungen auszusprechen. Nach eigenen Aussagen geht es vor allem darum, den Begriff Oktoberfest zu schützen, insbesondere in seiner Beziehung zu der Stadt München. Die Stadt München möchte die Möglichkeit haben, gegen vermeintliche Verletzungen und insbesondere möglicher Beeinträchtigungen der Marke Oktoberfest vorgehen zu können. Ich als Rechtsanwalt erwarte keine umfangreiche Abmahnwelle, nur weil der Begriff Oktoberfest jetzt als Marke geschützt ist.

Vorsicht vor der Nutzung

Zukünftig sollte aber bei der Nutzung des Namens Oktoberfest, gerade im Bereich der Werbung, bei Reisen oder als Name für ein Produkt im Vorfeld geprüft werden, ob es hier gegebenenfalls mit der Stadt München Ärger geben könnte. Veranstalter von alternativen Volksfesten, welche den Begriff Oktoberfest nutzen und gegebenenfalls vielleicht sogar eine Beziehung zum „echten“ Oktoberfest implizieren, sollten ebenfalls bei der Nutzung des Begriffes vorsichtig sein.

Auf der sicheren Seite sind Nutzer, welche den Namen Oktoberfest nutzen wollen, wenn sie im Vorfeld bei der Stadt München nachfragen, ob sie mit einer Nutzung des Markennamens einverstanden ist.

Falls Sie Fragen zu Markenrecht haben, stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.


    Waren unsere Informationen hilfreich? Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Es liegen noch keine Bewertungen vor)


    Loading...