Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen Upskirting und Downblousing strafbar, Gaffervideos verboten

Der Gesetzgeber hat die Persönlichkeitsrechte gestärkt und zwei neue Straftatsbestände geschaffen. Zukünftig wird das Upskirt bzw. Downblousing strafbar sein. Ebenso haben die Berliner Parlamentarier Gaffervideos unter Strafe gestellt.

Upskirting und Downblousing

Der Gesetzgeber hat den Persönlichkeitsrechte bei Bildaufnahmen gestärkt und das Upskirting und Downblousing unter Strafe gestellt. Wer anderen heimlich unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Doch nicht nur der Täter, sondern auch jeder solche Aufnahmen nutzt oder verbreitet, macht sich zukünftig strafbar. Die Tat, welche nach § 184k StGB strafbar sein wird, wird nur auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Gaffervideos umfassender ahnden

Gaffervideos werden auch umfassender als bereits unter Strafe gestellt. Es ist zukünftig strafbar, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

Mir dieser Maßnahme will der Gesetzgeber verhindern, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Fotos von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Um dies zu erreichen, wird der Schutzkreis des § 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet.

Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann

Als Rechtsanwalt habe ich immer wieder mit Fällen zu tun, in denen durch heimliche Aufnahmen das Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Daher ist die Gesetzesänderungen im Grunde zu begrüßen. Gerade das Upskirting und Downblousing stellt ein zunehmendes Problem dar. Bislang scheiterte eine Verfolgung regelmäßig an dem Umstand, dass die Betroffene nicht zu identifizieren war und daher keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte gegeben. Auch bei den Gaffervideos wird die Gesetzesänderung hoffentlich dazu führen, dass die Rettungskräfte nicht mehr durch die sentationsgeilen Gaffer beeinträchtigt werden.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, steht Ihnen der Autor Rechtsanwalt Hoesmann gerne zu Ihrer Verfügung.

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