Rechtliche Folgen des Brexit für Marken und Limiteds

Photo: Hoesmann
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Fast alle Experten wurden ja von dem Votum des britischen Volkes über den Brexit überrascht.

Pläne liegen noch nicht vor, was jetzt eigentlich genau passieren soll. Es herrscht eine große Unsicherheit bei Politikern, Experten und auch Unternehmen, was die Folgen des Brexit sind.

Gerade für viele deutsche Unternehmen könnte aber dieser Brexit unangenehme Folgen haben. Insbesondere Inhaber von Limited und Inhaber von europäischen Marken sollten die nähere Entwicklung rund um den Brexit im Auge behalten und bereits jetzt schon beginnen, sich vorzubereiten.

Limited und englische Gesellschaften

Die englische Limited erfreut sich seit vielen Jahren auch in Deutschland größter Beliebtheit. Mit der Limited war es bislang möglich, schnell und ohne großen Aufwand eine Gesellschaft zu gründen. Diese, nach englischem Recht gegründete Gesellschaft, kann aufgrund der Europäischen Union ohne Probleme in Deutschland ihre Tätigkeit ausüben. Daher haben sich viele, gerade kleinere Unternehmen dazu entschieden, diesen Weg zu gehen.

Als Folge des Brexit kann es hier zu gravierenden Änderungen kommen. Denn üblicherweise ist der geschäftliche Betrieb einer ausländischen Gesellschaft in Deutschland an hohe bürokratischen und administrativen Hürden geknüpft. Üblicherweise gründen ausländische Gesellschaften zur Vereinfachung des bürokratischen Aufwandes, ein Tochterunternehmen in Deutschland. Dieses Tochterunternehmen handelt dann die für die ausländische Gesellschaft in Deutschland.

Ein solches Schicksal könnte auf den Limiteds drohen. Hier kann es durchaus passieren, dass diese in Deutschland nicht mehr ohne weiteres ihre geschäftliche Tätigkeit ausüben dürfen. Um dann weiter am deutschen Markt tätig zu sein, muss eine neue Gesellschaft gegründet werden oder die Gesellschaft umgewandelt werden. Beides keine einfachen Maßnahmen.

Markenrecht

Durch die Harmonisierung des Binnenmarktes war es möglich mit einer Anmeldung beim europäischen Markenamt ein Markenschutz in allen Staaten Europäischen Union zu bekommen, somit auch in Großbritannien. Durch den Brexit wird es fraglich sein, ob der Markenschutz in England nach einem Austritt noch weiter gegeben ist, wenn eine EU Marke angemeldet ist. Denn konsequenterweise zu Ende gedacht bedeutet der Austritt, dass sich der Markenschutz nicht mehr auf den englischen Raum erstreckt. Inhaber von Marken würden daher in England möglicherweise rechtlos gestellt werden. Dies kann, gerade wenn man einen Handelschwerpunkt in England hat, zu einem Problem werden,. Daher sollten Unternehmen, welche in England aktiv am Markt sind, sehr ernsthaft nachdenken, parallel zur europäischen Gemeinschaftsmarke auch eine Marke in England anzumelden. Durch diese Anmeldung ist gewährleistet das der Schutz auch nach dem Brexit weiter gewährleistet ist.

Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Datenschutzrecht

Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union drohen auch im Arbeitsrecht, Vertragsrecht und auch Datenschutzrecht gravierende Folgen. Hier kommt es jeweils auf den einzelnen Vertrag an, ob gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen sind. Auf jeden Fall sollten internationale Verträge überprüft werden, ob durch den Brexit Änderungen notwendig sind.

Rechtzeitig handeln ist wichtig

Auch wenn noch nicht klar ist, wie und wann genau die Scheidung des Brexit vollzogen werden soll, sollten betroffene Unternehmen nicht zu lange warten. So kann die Umwandlung einer Gesellschaft ohne Probleme ein Jahr dauern. Auch ist mit einer Überlastung der Behörden zu rechnen, da ja viele Unternehmen von den Änderungen betroffen sind. Daher sollten, um Fristprobleme zu vermeiden, Maßnahmen bereits jetzt geplant und gegebenenfalls schon mit der Umsetzung begonnen werden.

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