Rechtliche Probleme mit einer Dashcam

dashcamEine Videokamera auf dem Armaturenbrett, auch Dashcam genannt, ist der neue Trend bei Autofahrern in Deutschland. Diese Dashcams nehmen während der Fahrt fortwährend ein Video auf und speichern dieses. Doch sind diese Dashcams aber überhaupt erlaubt?

Hintergrund und juristische Bedenken bei Dashcams

Immer mehr Autofahrer nutzen diese Kameras, um im Falle einer einer Auseinandersetzungen bei Verkehrsunfällen den Tathergang nachweisen zu können.

Die Verwendung dieser Carcams erfreut sich im europäischen Ausland, besonders in Russland, längst großer Beliebtheit. In der deutschen Rechtsprechung besteht Uneinigkeit, wie diese Dashcams juristisch zu bewerten sind.

Drei Punkte sind aus Sicht der Juristen besonders problematisch:

1) Bedenken wegen des Datenschutzes: Es werden ungefragt Menschen und Kennzeichen aufgenommen und gespeichert, dies kann ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild und das Datenschutzrecht sein

2) Bedenken als Beweismittel: Es ist unklar, ob die Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht überhaupt verwertbar sein können.

3) Bedenken gegen eine Veröffentlichung: Bei einer Veröffentlichung eines Carcam-Videos bei Facebook oder Youtube, drohen Schadensersatzansprüche der Betroffenen.

Die rechtliche Bewertung hängt bisher also noch besonders stark vom Einzelfall ab, eine einheitliche juristische Regelung gibt es (noch) nicht.

Fest steht nur, dass nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist die heimliche Aufzeichnung unbeteiligter Dritte grundsätzlich unzulässig ist. Die systematische Überwachung des öffentlichen Raums durch eine Dashcam stellt demnach einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zahlreicher Verkehrsteilnehmer dar. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also die Möglichkeit über die Verwendung der eigenen Daten selbst zu entscheiden, ist berührt.

Chancen durch Dashcams

Auf der anderen Seite steht das Interesse der Dashcam-Nutzer an einer fairen Handhabung des Beweisrechts. Ein Rechtsanwalt aus Mittelfranken hatte durch die Videoaufnahmen beispielsweise dokumentieren können, wie ein anderer Verkehrsteilnehmer ihm ohne ersichtlichen Grund den „Stinkefinger“ gezeigt hatte. Außerdem legte er eine Aufnahme vor, die die vorsätzliche Beschädigung seines Wagens mit einem Schaden von 5,000 € abbildete. Grobe Verkehrsverstöße und Beleidigungen können also auf diese Weise womöglich effizienter verfolgt werden. Der wirksame Schutz von Eigentum und Ehre, verfassungsrechtlich garantierten Rechte, würde gefördert.

Widersprüche in der aktuellen Rechtsprechung

Dieser Argumentation vermochte das Amtsgericht München (AG München, 13.08.2014 – 345 C 5551/14) in einer jüngeren Entscheidung nicht zu folgen. Einmal entstandene Aufnahmen dürften nach Ansicht des bayrischen Amtsrichters vor Gericht nicht als Beweis verwendet werden.

In einer verwaltungsrechtlichen Entscheidung (VG Ansbach, 12.08.2014 – AN 4 K 13.01634) wurde einem Rechtsanwalt gerichtlich untersagt, neue Aufzeichnungen anzufertigen und altes Videomaterial zu speichern. Aufgrund eines Formfehlers ist dieses Urteil jedoch nicht rechtskräftig geworden. Dieses Urteil käme einem Verbot der Dashcam gleich. Zur Begründung führten die Verwaltungsrichter an, dass dem Szenario einer permanenten Videoüberwachung des öffentlichen Raums entgegengewirkt werden soll.

Fazit:
Auf den ersten Blick scheinen die kleinen Kameras, die schon zu Preisen ab 30€ erhältlich sind, wegen eventuell gewonnener Beweisvorteile ein Segen zu sein. Aber: Was kann Ihnen passieren, wenn Sie sich für den Einsatz von Dashcams entschieden haben? Im Falle eines Unfalls kann die entsprechende Kamera von der Polizei beschlagnahmt werden und das Bildmaterial eventuell vor Gericht nicht verwertbar sein. Auch können bei Verbreitung der Aufzeichnungen in der Öffentlichkeit zudem rechtliche Schritte der abgebildeten Personen drohen.

Rechtsanwalt HoesmannAnmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Es gibt noch keine gesicherte Rechtsprechung zu den Dashcams. Gerade wegen der undurchsichtigen Rechtslage in diesem Gebiet ist beim Umgang mit Dashcams also Vorsicht geboten. Jeder Einzelfall muss juristisch genau geprüft werden und eine abschließende Beurteilung ist noch nicht möglich. Fest steht nur, dass es noch kein Urteil gibt, in welchem Dashcams tatsächlich verboten wurden.

Die Kanzlei Hoesmann und ich stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu dem Thema haben oder sogar selbst betroffen sind. Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit unserer Mitarbeiterin Friederike Rademacher.

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Aufnahmen während der Fahrt sind juristisch heikel, aber (noch) nicht verboten

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