Die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel hat beschlossen, die Störerhaftung abzuschaffen.
Aufgrund der Störerhaftung konnten bislang Anschlussinhaber für Verletzungen gegen das Urheberrecht belangt werden, auch wenn sie diese gar nicht selber aktiv begangen haben.
Zahlreiche Anschlussinhaber mussten für Mitbewohner, Ehepartner und ihre Kinder Schadensersatz bezahlen, obwohl sie selber gar nicht gegen das Urheberrecht verstoßen haben.
Störerhaftung gilt aktuell noch
Auch wenn zum Teil sehr reißerische Überschriften zu der Abschaffung der Störerhaftung publiziert werden, so handelt es sich zunächst nur um einen Beschluss der Bundesregierung. Es ist noch kein geltendes Recht und es es wird abzuwarten sein, wie dieser Beschluss später konkret im Gesetz umgesetzt wird.
An der aktuellen Rechtslage hat sich daher noch nichts geändert und insbesondere bei den bereits anhängigen Verfahren, kann man sich nicht mit einem bloßen Hinweis auf den Beschluss der Bundesregierung aus der Störerhaftung entschuldigen.
Fachkundige Verteidigung
Es ist daher auch weiter erforderlich, sich gegen Abmahnungen zu verteidigen und diese möglichst mithilfe einer fachkundigen Kanzlei zurückzuweisen. Keinesfalls können wir dazu raten, eine Abmahnung im Hinblick auf den Beschluss der Bundesregierung einfach zu ignorieren. Dies kann sehr teure Folgen haben!
Daher lassen sie sich auch Trotz des aktuellen Beschlusses der Bundesregierung weiter fachkundig beraten, wenn sie eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht bekommen haben.
Wir helfen Ihnen. In mehr als über 1000 Abmahnverfahren haben wir bereits erfolgreich Mandanten gegen Abmahnungen verteidigen können.