Viele Eltern werden es kennen, plötzlich landet eine Abmahnung im Briefkasten, weil über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Die Kinder, in der Regel auch ordentlich über mögliche Verstöße im Internet belehrt, könnten den Verstoß begangen haben.
Eltern wollen ihre Kinder aber vor einer möglichen Verfolgung schützen und verweigern daher, auch im Hinblick auf das strafrechtliche Zeugnisverweigerungsrecht, die Aussage, welches ihrer Kinder den Verstoß begangen haben kann. Nunmehr stellt sich die Frage, ob die Eltern für ihre Kinder haften.

Die Nutzung von Bildern der Plattform Pixeleo ist risikobehaftet. Immer wieder werden Internetnutzer abgemahnt, die ein vermeintlich kostenloses Bild von Pixelio nutzen und bei der Publikation des Bildes das Namensnennungsrecht des Fotografen nicht ausreichend beachtet haben. Das Kammergericht in Berlin hat jetzt hohen Schadensersatzforderungen eine Absage erteilt
Zur Zeit liegen uns verstärkt Anfragen von Mandanten vor, die von der Kanzlei Rasch und Kollegen aus Hamburg verklagt worden sind. Die Kanzlei Rasch, welche unter anderem Universal Music vertritt, fordert mit diesen Klagen in der Regel einen Schadensersatz in Höhe von mehr als 2000 € und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1000 € für eine Verletzung von Urheberrechten durch Nutzung einer Tauschbörse.
Bei einer Filesharing Software wird eine Datei nicht an einem Stück, sondern in vielen kleinen Einzeldateien sog, Chunks, übertragen. Dieses einzelne Dateisegment ist für sich nicht zu nutzen. Vielmehr braucht man eine größere Anzahl von Datei-Teilen, um den Film oder das Lied abspielen zu können.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich in drei Entscheidungen mit Internettauschbörsen sog. Filesharingverfahren beschäftigt und ein weiteres Grundstzurteil gefällt. In den drei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof im Ergebnis die Rechtsposition der Rechteinhaber und der abmahnenden Anwälte gestärkt.
Die Kanzlei Hoesmann konnte erneut erfolgreich eine Filesharing Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt abwehren. Die Klage wurde voll umfänglich abgewiesen. Unsere Mandantschaft muss weder für die Abmahnung, noch für unsere gerichtliche Tätigkeit etwas zu bezahlen.