Neues Gesetz soll Missstände bei urheberrechtlichen Abmahnungen beseitigen


Abmahnungen wegen der Verletzungen von Urheberrechten haben sich für einige spezialisierten Abmahnkanzleien zu einem lukrativen Geschäftsmodel entwickelt. Internetnutzer werden wegen kleinsten urheberrechtlichen Verletzungen abgemahnt und müssen zum Teil mehrere tausend Euro Schadensersatz bezahlen.

Diesem Geschäftsmodel soll mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ Einhalt geboten werden.

Dazu wird das geltende Urheberrechtsgesetz geändert. „Neues Gesetz soll Missstände bei urheberrechtlichen Abmahnungen beseitigen“ weiterlesen

Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstoß

Urheberrechtsverstöße im Internet sind teuer. Gerade Privatpersonen ist es im Grunde nicht zu vermitteln, dass für Urheberrechtsverstöße wegen der Nutzung einer Tauschbörse bis zu 3.000 € gezahlt werden sollen.

Dies hat auch der Gesetzgeber nach langer Diskussion gesehen und ein Gesetz verabschiedet, nachdem dem Anwaltskosten für Urheberrechtsverstöße auf rund 150 € beschränkt werden sollen.

Erste Gerichte setzen sich jetzt mit der neuen Regelung auseinander und das Amtsgericht Hamburg hat in einem Hinweisbeschluss (24. Juli 2013, Az. 31a C 109/13) deutlich herausgestellt, dass es diese Deckelung bei Filesharing und Tauschbörsen Abmahnungen bejaht. „Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstoß“ weiterlesen

Haftung der Eltern für ihre Kinder im Internet


Viele Urheberrechtsverletzungen, gerade bei der Nutzung von Tauschbörsen, werden durch Kinder und Jugendliche begangen. Diese haben in der Regel aber keinen eigenen Anschluss, sondern nutzen den gemeinsamen Familienanschluss. Dieser ist in der Regel auf ein Elternteil angemeldet und wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde, wird die Abmahnung an den Anschlussinhaber, sprich die Eltern verwendet.

Sind die Eltern als Anschlussinhaber aber für Verstöße gegen das Urheberrecht ihrer minderjährigen Kinder überhaupt verantwortlich?
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Störerhaftung und Beweislast bei Filesharing


In einer viel beachteten Entscheidung hat das LG München I kürzlich eine Gefährdungshaftung für Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzungen wegen Tauschbörsen ausgeschlossen. Das Landgericht verneint damit eine Haftung des Anschlussinhabers, die lediglich auf der Grundlage der möglichen Verfügung über einen Internetzugang beruht.

Im vorliegenden Fall wurde eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung einer Tauschbörse über den Internetanschluss einer Rentnerin begangen, ohne dass diese die zur Nutzung unabdingbaren Geräte wie WLAN-Router oder Modem, in Verbindung mit einem Computer, besaß. Lediglich eine Splitterbox befand sich in ihrem Gewahrsam.

Dieser offensichtliche Widerspruch bezüglich der möglichen Nutzung der Tauschbörse schreckte das Amtsgericht München nicht, in erster Instanz für die Klägerin zu entscheiden und die Störerhaftung auf die oben beschriebene Gefährdungshaftung auszudehnen. Für das Amtsgericht war es ausreichend, dass die Rentnerin Anschlussinhaberin war.
Erst das Berufungsverfahren vor dem LG München I verhalf der Beklagten zu ihrem Recht. Im Endurteil finden sich in der Tat einige interessante Aspekte, die hier kurz näher betrachtet werden sollen.
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NRW-Justizministerium: Spezialisierte Abmahnkanzleien sind eine Landplage


Überteuerte Abmahnungen von spezialisierten Abmahnkanzleien, weil unbedachte Internetnutzer Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen, sind leider mittlerweile an der Tagesordnung.

Auch die Politik hat erkannt, dass es sich bei vielen der Verfahren mitnichten noch um den Schutz des geistigen Eigentums handelt, im Gegenteil, von dem Justizministerium NRW werden entsprechend spezialisierte Anwaltskanzleien auch als Landplage bezeichnet.

Spezialisierte Anwaltskanzleien geraten zur Landplage, wodurch der Schutz des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerate. Nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger bereits abgemahnt und zur Zahlung horrender Vergleichssummen von bis zu 4.800 Euro aufgefordert worden.
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OLG Nürnberg bestätigt niedrigen Streitwert für privaten Fotoklau bei eBay


Kürzlich befasste sich das OLG Nürnberg in seinem Beschluss vom 04.02.2013 (Az. 3 W 81/13) mit dem Fotoklau bei eBay. Es lehnte den hohen Regelstreitwert von 6.000€ für unberechtigte Nutzungen von Fotos ab.
Die eBay-Grundsätze weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Verwendung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt werden dürfen. Dennoch kommt es recht häufig vor, dass eBay-Nutzer Bilder der von ihnen angebotenen Gegenstände nicht selbst gemacht haben und so Urheberrechte verletzen.
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Juristische Probleme von RSS Feeds


RSS Feeds sind eine praktische Sache und mittlerweile nicht mehr aus der Internetwelt wegzudenken.
Viele Webseitenbetreiber nutzen RSS-Feeds Dritter und binden diese in ihre Homepage ein.

Es ist jedoch juristisch heikel, einen fremden RSS-Feed auf die eigene Homepage einzubinden, da man mit der Einbindung ein hohes Haftungsrisiko eingeht.

Wenn man den RSS-Feed eines Dritten in seine Seite einbindet, dann macht man sich diesen Feed und den Inhalt des RSS-Feed im juristischen Sinne zu eigen.
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Urteil: Hohe Lizenzgebühren nur für professionelle Fotografen


Bei Verletzungen von Bildrechten werden immer wieder die Lizenzempfehlungen der MFM (Mittelstandsvereinigung Fotomarketing) als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Diese Lizenzempfehlungen gelten jedoch nur für Berufsfotografen. Trotzdem ist immer zu beobachten, dass auch Amateure sich auf diese Sätze berufen. Gerade bei eBay ist zu beobachten, dass für die unberechtigte Verwendung von Produktbildern zum Teil schon abstrus anmutende Lizenzgebühren verlangt werden.

Gegen solche hohe Abmahnungen und insbesondere gegen die Höhe der Abmahnung sollte sich der Betroffene wehren.
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Abmahnung wegen Vorschaubild auf Facebook


Wie nicht anders zu erwarten gibt es nun die erste Abmahnung wegen eines Vorschaubildes auf facebook. Die rechtliche Problematik ist bereits lang bekannt gewesen und wurde von einigen Rechtsanwälten, unter anderem auch mir, bereits häufiger angesprochen.

Der Kollege Rechtsanwalt Weiß berichtet von einer Abmahnung wegen eines, beim Teilen eines Beitrags auf Facebook, (automatisch) angezeigten Vorschaubildes.
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