Kürzlich befasste sich das OLG Nürnberg in seinem Beschluss vom 04.02.2013 (Az. 3 W 81/13) mit dem Fotoklau bei eBay. Es lehnte den hohen Regelstreitwert von 6.000€ für unberechtigte Nutzungen von Fotos ab.
Die eBay-Grundsätze weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Verwendung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt werden dürfen. Dennoch kommt es recht häufig vor, dass eBay-Nutzer Bilder der von ihnen angebotenen Gegenstände nicht selbst gemacht haben und so Urheberrechte verletzen.
In diesem Beschluss bestätigt das Nürnberger Oberlandesgericht das vorangegangene Urteil des OLG Hamm (Az. I-22 W 58/12), das seinerseits den Streitwert auf 900€ herabgesenkt hatte.
Das Gericht setzte den Streitwert pro Bild von 3.000€ auf 300€ im einstweiligen Verfügungsverfahren herab. Dabei wendete es den doppelten Lizenzsatz zur Berechnung des Streitwerts an. Dennoch wies das Gericht auch darauf hin, dass die Höhe des Streitwertes immer von den Umständen des Einzelfalles abhängig sei, also eine generelle Reduzierung der Streitwerte ausgeschlossen ist.
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Bei Bildrechtsverletzungen bei eBay werden immer wieder sehr hohe Streitwerte und Schadenersatzansprüche gefordert. Diese können auch gerechtfertigt sein, wenn es sich eine gewerbliche Nutzung der Bilder handelt.
Wenn die Bilder jedoch durch einen privaten Nutzer verwendet werden, sind diese hohen Gebühren nicht immer zu rechtfertigen. Daher kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an, ob eine, zum Teil auch sehr deutliche Reduzierung der Schadensersatzansprüche möglich ist.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Hoesmann gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.