Der Urheber eines Fotos ist immer der Fotograf – dies ist eine Tatsache, die im Fotorecht eine erhebliche Rolle spielen kann. Inesbesondere reagieren Fotografen zum Teil sehr alllegerisch, wenn ihre Bilder ohne ihre Zustimmung bearbeitet werden.
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Fotograf eine nachträgliche Bearbeitung auch durch seine Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen kann. „Ungefragte Bildbearbeitung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht“ weiterlesen

Vorsicht vor dem „Shopping Club“ habibi.de. Die Chemnitzer Firma Habibi.de Media GmbH macht Werbung damit, dass Kunden auf ihrem Marktplatz „Habibi.de“ bis zu 60% beim Einkauf sparen können. Der Hinweis auf das kostenpflichtige Abo zu einem Preis von 257 € wird von vielen übersehen.
Wenn Sie sich heute auf Facebook angemeldet haben, haben sie auch den neuen Facebook Nutzungs- Bedingungen zugestimmt. Mit diesen Änderungen lässt sich Facebook eine Reihe von Rechten einräumen. Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Änderungen.
Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.

