Bild Interview zu den AGB von Facebook & Co


Vielen Nutzern ist gar nicht bewusst, welche Rechte sie alle übertragen, wenn sie sich bei Facebook und Co anmelden. Die Onlinedienste lassen sich im Rahmen ihrer Nutzungsbedingungen und AGB zum Teil umfangreiche Rechte an den Inhalten einräumen, die die Nutzer einstellen.

Insbesondere sind dabei vor allem die von Nutzern eingestellten Fotos von hohem Interessen für die online Dienste. In einem ausführlichen Beitrag für bild.de hat sich Rechtsanwalt und Medienanwalt Hoesmann mit den einzelnen Diensten auseinandergesetzt und die jeweiligen Besonderheiten herausgestellt.

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