Der Bundesgerichtshof hat die Publikation von privaten „Fahndungsfotos“ der Bild-Zeitung in engen Grenzen erlaubt.
Im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg kam es im Juli 2017 zu erheblichen Ausschreitungen inklusive Angriffen auf die Polizei sowie Plünderungen. Zum Teil wurden diese Plünderungen von den Überwachungskameras aufgenommen.
Die BILD veröffentlichte auf der Titelseite 7 Fotos aus Überwachungkameras, auf welchen die Ausschreitungen samt Personen, die sie verüben, zu sehen sind, mit der Überschrift „GESUCHT! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“ Es handelte sich nicht um offizielle Fahndungsfotos, welche von der Polizei herausgegeben worden sind.
Diesem Enthüllungsversuch sowie der erhofften Erleichterung des Findens von Zeugen auf Seiten der BILD folgte eine Klage einer der Personen, die auf zwei Fotos beim Begehen von Straftaten gezeigt wird.
Der BGH hat jetzt letztinstanzlich die Publikation dieser Fotos erlaubt. (Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.9.2020 – VI ZR 449/19)

Bei einer Bildrechtsverletzungen berechnen sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert. Die Höhe der Streitwertes ist umstritten.
Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei KSP verfolgt im Auftrag der Picture Alliance Urheberrechtsverletzungen.. Uns liegen mehrere Schreiben von KSP vor, in denen die KSP für die Picture Alliance Schadensersatz für Bildrechtsverletzungen verlangt.
Rechtsanwalt Hoesmann hat als Experte für Drohnen einen Vortrag zum Thema Datenschutz und Bildrecht bei dem Einsatz einer Drohne auf der interaerial Solutions in Hamburg gehalten.
Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts garantiert das Recht am eigenen Bild jedem Menschen, selbst über die Veröffentlichung von Fotos zu entscheiden, auf denen er abgebildet ist. Daher dürfen Fotos in der Regel also nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat.
Gesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH oder auch Aktiengesellschaft, können zu keinem Zeitpunkt Urheber eines Werkes sein. Hintergrund dessen ist, dass das Urheberrecht selber auf einen schöpferischen Akt zurückgehen muss, der von einem Menschen geschaffen sein muss. Gesellschaften können aber, da es sich um juristische Personen handelt, diesen schöpferischen Akt gerade nicht erbringen, mithin auch nicht Urheber sein.
Die Nutzung von Bildern der Plattform Pixeleo ist risikobehaftet. Immer wieder werden Internetnutzer abgemahnt, die ein vermeintlich kostenloses Bild von Pixelio nutzen und bei der Publikation des Bildes das Namensnennungsrecht des Fotografen nicht ausreichend beachtet haben. Das Kammergericht in Berlin hat jetzt hohen Schadensersatzforderungen eine Absage erteilt
In meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Medienrecht und Partner des CentralVerbands der deutschen Berufsfotografen habe ich viel mit dem Thema Fotorecht und hier auch insbesondere mit dem Thema des Bilddiebstahls zu tun. Ich vertrete zahlreiche Fotografen und Agenturen, welche gegen eine illegale Verwendung Ihrer Bilder im Internet vorgehen.
Der PayTV Sender Sky hat vor dem Landgericht Berlin verloren. In einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren war es dem Sender Sky nicht gelungen, vor Gericht nachzuweisen, dass das Fußballspiel durch unseren Mandanten öffentlich wiedergegeben wurde.