Der PayTV Sender Sky hat vor dem Landgericht Berlin verloren. In einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren war es dem Sender Sky nicht gelungen, vor Gericht nachzuweisen, dass das Fußballspiel durch unseren Mandanten öffentlich wiedergegeben wurde.
Klage von Sky abgewiesen
Die Klage von Sky gegen einen durch uns vertretenen Gastwirt wegen der angeblich unrechtmäßigen Übertragung eines Fußballspiels wurde daher abgewiesen. (LG Berlin, 16 O 507/13, Urteil vom 16.04.2015, Volltext des Urteils)
Ein durch die Kanzlei Hoesmann vertretener Berliner Restaurantbetreiber zeigte im Jahr 2013 ein Fußball- Champions- League des FC Bayern München, im Rahmen einer privaten Veranstaltung in seinem Gastraum. Die Firma Sky sah darin aufgrund einer routinemäßig durchgeführten Kontrolle hingegen eine unberechtigte öffentliche Ausstrahlung ihres Fußballprogramms und forderte unter anderem eine hohe vierstellige Schadenersatz von dem Gastwirt. Das Landgericht Berlin hat die dargelegten Beweise der Firma Sky nun als unzureichend gewertet und die Klage abgewiesen.
Kontrolle nicht ausreichend
Der benannte Kontrolleur von Sky konnte sich nur noch schemenhaft an den fraglichen Abend erinnern, unter anderem aufgrund seiner nur zeitlich nur sehr begrenzten Anwesenheit auf der strittigen Veranstaltung. Dem Landgericht genügte die dargelegte Beweis durch die Sky- Kontrolle nicht, weshalb es der Ansicht des Beklagten folgte. Dieser hatte überzeugend dargelegt, dass es sich um eine private Veranstaltung mit persönlich geladenen Freunden von ihm gehandelt habe und nicht um einen regulären Gaststättenbetrieb mit öffentlicher Ausstrahlung des Fußballspiels.
Beweis des Verstoßes nicht erbracht
Das Gericht stellte mit Urteil vom 16.04.2015 fest, dass keine Verletzung der Urheberrechte von Sky erkennbar seien. Der obliegende Beweis seitens der Klägerin, dass ihr Programm öffentlich wiedergegeben wurde, sei nicht erbracht worden. Der Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit Frau Sabrina Veser erstellt.
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Die Kontrollen von Sky sind schon mehrfach Teil juristische Auseinandersetzungen gewesen. Diese, gerade in der Vergangenheit oft nur oberflächlich geführten Kontrollen reichen nach Ansicht vieler Gerichte nicht aus.
Ausgehend von diesem beispielhaften Fall lässt sich festhalten, dass eine Ausstrahlung des privaten Abonnements einer Programmleistung auch außerhalb der privaten Räumlichkeiten grundsätzlich dann möglich ist, wenn es sich hierbei um eine private Veranstaltung handelt. In diesem Zuge muss ein ausreichend privater Bezug gegeben sein und dargelegt werden.
Betroffene Gastwirte, welche eine Abmahnung von Sky wegen der privaten Übertragung von Fußballspielen bekommen haben, sollten daher den Fall durch ein spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Kontrolle rechtmäßig war und auch, ob die Forderung nach Schadensersatz berechtigt ist.
Wir helfen Ihnen
Wir haben als Rechtsanwaltskanzlei bereits viel mit Abmahnungen der Firma Sky zu tun gehabt und konnten, wie das obige Beispiel zeigt, unsere Mandanten zum Teil sehr erfolgreich gegen diese Forderung verteidigen.
Falls Sie eine Abmahnung von Sky bekommen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen.