Der Bundesgerichtshof hat die Publikation von privaten “Fahndungsfotos” der Bild-Zeitung in engen Grenzen erlaubt.
Im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg kam es im Juli 2017 zu erheblichen Ausschreitungen inklusive Angriffen auf die Polizei sowie Plünderungen. Zum Teil wurden diese Plünderungen von den Überwachungskameras aufgenommen.
Die BILD veröffentlichte auf der Titelseite 7 Fotos aus Überwachungkameras, auf welchen die Ausschreitungen samt Personen, die sie verüben, zu sehen sind, mit der Überschrift „GESUCHT! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“ Es handelte sich nicht um offizielle Fahndungsfotos, welche von der Polizei herausgegeben worden sind.
Diesem Enthüllungsversuch sowie der erhofften Erleichterung des Findens von Zeugen auf Seiten der BILD folgte eine Klage einer der Personen, die auf zwei Fotos beim Begehen von Straftaten gezeigt wird.
Der BGH hat jetzt letztinstanzlich die Publikation dieser Fotos erlaubt. (Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.9.2020 – VI ZR 449/19)