Mit der bloßen Markenanmeldung oder auch Registrierung einer Domain liegt regelmäßig keine geschäftsmäßige Nutzung der Marke vor, Vorsicht ist allerdings bei der Registrierung des Namens im Handelsregister geboten.
Der Schutz des Markenrechtes für eingetragene Marken greift regelmäßig dann, wenn ein Dritter die bereits geschützte Marke geschäftsmäßig benutzt. Juristisch umstritten ist die Frage, wann eigentlich eine geschäftsmäßige Nutzung einer Marke gegeben ist. Häufig werden Marken und Domains bereits registriert, bevor überhaupt eine geschäftliche Aktivität gegeben ist.
Bei der Frage der geschäftsmäßige Nutzung kommt es auf den Einzelfall und auch die Art der Nutzung selbst an.
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eit einer geraumen Zeit gelten Computerprogramme – und auch Computerspiele als
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Betreiber einer Website, die in Deutschland unter der Top Level Domain .de abrufbar ist, für eine Urheberrechtsverletzung auch im Ausland verantwortlich gemacht und dort verklagt werden. Sofern die Website auch vom Ausland abrufbar ist, ist eine Haftung möglich.
Seit Anfang 2014 stehen mehrere hundert neue Domain-Endungen im Internet zur Verfügung, unter anderem auch die Endungen .berlin, .web, .mail und .immo