Das „Closer“-Magazin berichtet von möglichen unlauteren Arbeitsmethoden am Set der ProSieben-Show „Germany’s Next Topmodel“. Hintergrund ist, dass die Models wohl eine Einreisegenehnmigung „ESTA“, nicht aber ein Arbeitsvisum gehabt haben, als die Show in den USA gedreht wurde. Mit der Einreisegenhmigung ESTA geht aber nicht die Erlaubnis einher, auch in den USA arbeiten zu dürfen.
Die Visa Frage ist auch für Fotografen und Models wichtig, die in den USA professionell Fotos machen, um diese dann später zu verkaufen. „Fotos in den USA – Visum für Fotografen und Models in Amerika“ weiterlesen

Der Urheber eines Fotos ist immer der Fotograf – dies ist eine Tatsache, die im Fotorecht eine erhebliche Rolle spielen kann. Inesbesondere reagieren Fotografen zum Teil sehr alllegerisch, wenn ihre Bilder ohne ihre Zustimmung bearbeitet werden.
Gesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH oder auch Aktiengesellschaft, können zu keinem Zeitpunkt Urheber eines Werkes sein. Hintergrund dessen ist, dass das Urheberrecht selber auf einen schöpferischen Akt zurückgehen muss, der von einem Menschen geschaffen sein muss. Gesellschaften können aber, da es sich um juristische Personen handelt, diesen schöpferischen Akt gerade nicht erbringen, mithin auch nicht Urheber sein.
Werden Fotografien unerlaubt im Internet verwendet, stellt sich immer die Frage, wie hoch der Schadenersatzanspruch des Fotografen gegen den Verletzer ist. Für eine Berechnung der möglichen Schadenersatzansprüche kommt darauf an, zu welchen Tarifen der Fotograf üblicherweise seine Fotos vermarktet. Handelt es sich um einen Berufsfotografen, dann findet die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Liste) anwendung.
Das Namensnennungsrecht des Fotografen ist ein für Fotografen wichtiges Recht. Leider wird dieses Namensrecht in der Praxis häufig missachtet und Fotos ohne Nennung des Namens des Fotografen publiziert.
In dem neu erschienen Magazin für Profi-Fotografen aus dem Burda Verlag darf natürlich nicht ein Beitrag der Kanzlei Hoesmann fehlen.
In meiner täglichen Praxis als Rechtsanwalt für Urheberrecht habe ich häufig auch mir steuerrechtlichen Fragen zu tun. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie es eigentlich mit der Steuer und insbesondere der Umsatzsteuer bei einer Urheberrechtsverletzung durch die unberechtigte Nutzung von Fotos aussieht.
In meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Medienrecht und Partner des CentralVerbands der deutschen Berufsfotografen habe ich viel mit dem Thema Fotorecht und hier auch insbesondere mit dem Thema des Bilddiebstahls zu tun. Ich vertrete zahlreiche Fotografen und Agenturen, welche gegen eine illegale Verwendung Ihrer Bilder im Internet vorgehen.