Deutsches Urheberrecht im Ausland

gesetzBei Urheberrechtsverletzungen im Ausland stellt sich für deutsche Fotografen immer wieder die Frage, ob diese eigentlich auch in Deutschland vor Gericht gebracht werden können.

Diese Frage wird von den deutschen Gerichten unterschiedlich beurteilt.

Das Landgericht Hamburg hat jetzt (Urteil vom 17. Juni 2016, Aktenzeichen 308 O 161/12) entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann in Deutschland verfolgt werden kann, wenn die ausländische Webseite einen hinreichenden Inland zu Bezug aufweist. Der Wohnort des Fotografen reicht für den Inlandsbezug nicht aus. „Deutsches Urheberrecht im Ausland“ weiterlesen

Beweislast bei Fällen des Online-Foto-Klaus

abmahnungWer gegen eine Abmahnung wegen eines Online-Fotodiebstahls mit der Begründung vorgeht, er habe die Rechte an diesem Bild inne, muss dies auch beweisen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass die Beweislast denjenigen trifft, der sich auf die ihm eingeräumten Nutzungsrechte beruft. (Az.: 12 O 211/14); sprich der Abmahner muss den Beweis erbringen, dass er abmahnen darf. „Beweislast bei Fällen des Online-Foto-Klaus“ weiterlesen

Bilderklau und Bilddiebstahl finden und verfolgen

hoesmann_robeIn meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Medienrecht und Partner des CentralVerbands der deutschen Berufsfotografen habe ich viel mit dem Thema Fotorecht und hier auch insbesondere mit dem Thema des Bilddiebstahls zu tun. Ich vertrete zahlreiche Fotografen und Agenturen, welche gegen eine illegale Verwendung Ihrer Bilder im Internet vorgehen. „Bilderklau und Bilddiebstahl finden und verfolgen“ weiterlesen

OLG Hamm senkt Streitwert für Fotoklau bei eBay auf 900€


Das OLG Hamm (Urteil vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12) hat den Streitwert für Bildrechtsverletzung bei einer eBay Auktion durch eine Privatperson auf 900 € gesenkt. Das OLG Hamm schließt sich damit dem Trend der Oberlandesgerichte zu einer Reduzierung der Streitwerte bei Bildrechtsrechtsverletzungen bei privaten eBay Auktionen an.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass ein höherer Streitwert bei der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos, durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet, nicht mehr angemessen erscheint.
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Schadensersatz bei Fotoklau 20 €

Das OLG Braunschweig hat in einem Urteil den zum Teil erheblich überzogenen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bei privaten eBay-Auktionen einen Riegel vorgeschoben.

Nach Ansicht des OLG Braunschweig ist bei der unberechtigten Nutzung von Fotos allenfalls 20 € als Schadensersatz angemessen und verneint zudem einen Ersatz der Anwaltskosten.

In dem zugrunde liegenden Verfahren wurden bei einer privaten eBay-Auktion ohne Einverständnis des Fotografen insgesamt 4 Produktfotos verwendet.
Der Rechteinhaber mahnte den eBay Nutzer durch einen Rechtsanwalt ab und forderte 300 € Schadensersatz pro Bild und den Ersatz der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert vom 11.200 EUR (10.000 für die Unterlassung und 1.200 für den Schadensersatz).
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