Bei Urheberrechtsverletzungen im Ausland stellt sich für deutsche Fotografen immer wieder die Frage, ob diese eigentlich auch in Deutschland vor Gericht gebracht werden können.
Diese Frage wird von den deutschen Gerichten unterschiedlich beurteilt.
Das Landgericht Hamburg hat jetzt (Urteil vom 17. Juni 2016, Aktenzeichen 308 O 161/12) entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann in Deutschland verfolgt werden kann, wenn die ausländische Webseite einen hinreichenden Inland zu Bezug aufweist. Der Wohnort des Fotografen reicht für den Inlandsbezug nicht aus. „Deutsches Urheberrecht im Ausland“ weiterlesen