Das OLG Hamm (Urteil vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12) hat den Streitwert für Bildrechtsverletzung bei einer eBay Auktion durch eine Privatperson auf 900 € gesenkt. Das OLG Hamm schließt sich damit dem Trend der Oberlandesgerichte zu einer Reduzierung der Streitwerte bei Bildrechtsrechtsverletzungen bei privaten eBay Auktionen an.
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass ein höherer Streitwert bei der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos, durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet, nicht mehr angemessen erscheint.
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Es ist zu begrüßen, dass bei der unberechtigten Verwendung von Fotos bei eBay Auktionen mittlerweile die zum Teil sehr überhöht anmutenden Streitwerte deutlich reduziert werden. Gleichwohl kann aus diesem Urteil keine generelle Reduzierung der Streitwerte für Bildrechtsverletzungen im Internet gefolgert werden.
Vielmehr kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls der unberechtigten Fotonutzungen an und der Regelstreitwert von 6.000 € hat sicherlich auch weiterhin Bedeutung.
Im Falle einer Abmahnung wegen einer Bildrechtsrechtsverletzung im Internet sollte diese unbedingt anwaltlich überprüft werden, ob die geforderten Ansprüche tatsächlich in voller Höhe bestehen.
Gerne stehen wir als Medienkanzlei zu Ihrer Verfügung, wenn Sie Fragen zu Ihrer Abmahnung haben oder auch eine unberechtigte Verwendung Ihrer Bilder feststellen mussten.