Bei der Publikation von Fotos spielt es immer wieder eine Rolle, ob das Foto gewerblich oder redaktionell genutzt wird. Viele Nutzungsbedingungen Schreiben unterschiedliche Regeln vor, je nachdem ob ein Foto gewerblich oder redaktionell genutzt wird. Die Frage, wann ein Foto redaktionell und wann ein Foto gewerblich genutzt wird hängt immer vom Gesamteindruck ab.
Bei der Nutzung eines Bildes im eigenen Onlineauftritt ist auf die umfassende Gestaltung der Gesamtheit und nicht nur isoliert auf den Auftritt, in dem das Bild verwendet wurde, abzustellen.
Das bedeutet, dass selbst wenn das Bild im Rahmen eines redaktionellen Beitrages verwendet worden ist, kann gleichwohl eine redaktionelle Nutzung vorliegen. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn der Beitrag auf einer Webseite erscheint, welche eindeutig Werbung für ein bestimmtes Unternehmen macht, wie zum Beispiel eine Unternehmenswebseite.
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Im Augenblick wird kontrovers über die Panoramafreiheit in Europa diskutiert. Hintergrund dessen ist, dass der Rechtsausschuss des europäischen Parlamentes über eine Änderung der Panoramafreiheit diskutiert. Ziel des Rechtsausschusses ist es, eine in Europa einheitliche Regelung zu schaffen. Das Ziel ist sehr zu loben, das geplante Ergebnis aber gar nicht!
In meiner täglichen Praxis als Rechtsanwalt für Urheberrecht habe ich häufig auch mir steuerrechtlichen Fragen zu tun. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie es eigentlich mit der Steuer und insbesondere der Umsatzsteuer bei einer Urheberrechtsverletzung durch die unberechtigte Nutzung von Fotos aussieht.
Umfangreiche private Verkaufsaktivitäten über eBay können dazu führen, dass eine Umsatz- und Einkommensteuer für die Einnahmen an das Finanzamt zu zahlen ist. Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt. (FG Köln Urteil vom 04.03.2015, Az. 14 K 188/13.