Wer sich in einem Rechtsstreit mit Google im Zusammenhang mit den Google-Diensten befindet, kann die Klage vor einem deutschen Gericht einreichen. Damit ist die Klage rechtshängig. Dies bedeutet aber nicht, dass die Klage auch Google ordnungsgemäß zugestellt wird. Die eigentümliche Problematik, die sich einem potenziellen Kläger in diesem Falle stellt, ist die der Klagezustellung. Bis heute gibt es dazu keine eigenständige Lösung.
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Im Augenblick wird viel über die neue Pokémon GO App diskutiert, die seit Kurzem auch in Deutschland verfügbar ist. Pokémon sind „Taschenmonster“ und eine Erfindung der japanischen Spielindustrie.
Wer mit seiner Webseite gegen das Urheberrecht verstößt, indem er zum Beispiel ein fremdes Foto nutzt, muss dies nach einer Abmahnung von seiner Webseite löschen. Umstritten war bislang, ob Kopien der Webseite, wie Sie zum Beispiel im google Cache zu finden sind, auch gelöscht werden müssen. Auf diese weiteren Webseiten man in der Regel keinen wirklichen Einfluss.
Der EuGH hat entschieden, dass google bestimmte Links löschen muss. Durch dieses „Recht auf Vergessen“ ist es Betroffenen möglich eine Löschung derjenigen Links zu verlangen, die eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 13.05.2014 (Az. C-131/12) könnte das Internet verändern und kam für viele Experten überraschend. Der EuGH hat entschieden, dass jeder von Google verlangen kann, dass bei Suchen im Zusammenhang mit seinem Namen bestimmte Webseiten mehr nicht angezeigt werden dürfen.
