Jörg Hofmann aus Quickborn lässt zur Zeit durch Rechtsanwältin Scharfenberg von der Kanzlei Schharfenberg Hämmerling Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf eBay verschicken. In diesen Abmahnungen fordert Rechtsanwältin Scharfenberg die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von über 5.000 €.
In der unserer Medienrechts-Kanzlei vorliegenden Abmahnung von Jörg Hofmann geht es um eine mögliche Bildrechtsverletzung auf eBay. Mit der Abmahnung fordert Rechtsanwältin Scharfenberg die umgehende Löschung des Bildmaterials, eine Auskunft über die Nutzung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Zudem verlangt Frau Rechtsanwältin Scharfenberg 1395 € pro Bild, was bei drei verwendeten Bildern einen Ersatzanspruch in Höhe von 5580 € ergeben soll. Zudem soll auch knapp 1000 € an Rechtsanwaltskosten und Ermittlungskosten gezahlt werden. „Abmahnung von Jörg Hofmann durch Scharfenberg Hämmerling“ weiterlesen

Ab November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.
Unserer Medienrechtskanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. In diesen urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing macht Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend.
Aktuell liegen uns zahlreiche Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co vor, die über die Kanzlei Waldorf Frommer eine Forderung von insgesamt 1.318,42€ geltend macht.
ns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg vor. Diese haben unseren Mandanten wegen einer angeblichen Verletzung gegen das Urheberrecht abgemahnt. In dieser Abmahnung fordert die Kanzlei Negele die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1857,60 €.
Uns liegen aktuell zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.
Die Erkennbarkeit einer Person im Rahmen einer Berichterstattung kann auch durch die Gesamtumstände gegeben sein. Selbst wenn nur einzelne Körperpartien gezeigt werden bzw. das Gesicht gepixelt wird, kann aus den weiteren Umständen einer Erkennbarkeit des Abgebildeten gegeben sein. 