Rechnungen der Firma Lassnus Limited für Luxury-Wholesale.net

luxury-wholesaleWer sich auf der Webseite Luxury-Wholesale.net anmeldet bemerkt häufig nicht, dass er auch ein zweijähriges Abo mit der Firma LASSNUS LIMITED abschließt. Diese Abonnement für den Zugang auf die Webseite Luxury-Wholesale.net läuft zwei Jahre und kostet 20 Eur pro Monat, insgesamt als 480 EUR.

Vergleichbare Angebote und die Rechnungen wie das der Firma Lassnus Ltd für Luxury-Wholesale.net sind bereits mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf Luxury-Wholesale.net ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird.
Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht einiger deutscher Gerichte stehen den Betreibern der Webseite zumindest keine Zahlungsansprüche zu.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie sich gegen eine Rechnung von Lassnus Ltd für ein angebliches kostenpflichtiges Abo für Luxury-Wholesale.net verteidigen wollen. „Rechnungen der Firma Lassnus Limited für Luxury-Wholesale.net“ weiterlesen

Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH

Waldorf-Frommer_crUns liegen zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.

In den Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unseren Mandanten vor, für das illegale Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss verantwortlich zu sein. Dies unterstreicht Waldorf Frommer durch die Zusendung eines Ermittlungsdatensatzes und eines Gerichtsurteils.

Vor diesem Hintergrund fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Unterschrift unter eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben werden in der Regel Schadenersatzansprüche in Höhe von 600 € und ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € geltend gemacht, insgesamt die Summe von 815 €. „Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH“ weiterlesen

Checkliste Abmahnung

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, etwas zu unterlassen. Häufig werden Abmahnungen im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht ausgesprochen. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie sie sich verhalten müssen, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, zeigen wir Ihnen mit dieser Checkliste.

Diese Checkliste solle Ihnen helfen, die Abmahnung zu prüfen und geeignete Reaktionen aufzeigen.

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Rechnungen von B2B Web Consulting GmbH – profi-kochrezepte.de

profi-kochrezepteRechnungen der Firma B2B Web Consulting GmbH für einen kostenpflichtigen Zugang zu der Webseite profi-kochrezepte.de oder meinekochidee.de dürfen nicht ignoriert werden.

Die von der Dortmunder Firma B2B Web Consulting GmbH betriebene Website profi-kochrezepte.de / meinekochidee.de bietet angeblich mehr als 20.000 Kochrezepte an. Um Zugang zu den „Profi“ Kochrezepten zu bekommen, muss man sich unter Angabe persönlicher Daten auf der professionell gestalteten Webseite anmelden.

Viele Nutzer übersehen dabei, dass sich das Angebot von B2B Web Consulting GmbH angeblich nur an Gewerbetreibende richtet und vor allem, dass es kostenpflichtig ist. Mit der Anmeldung schließt man, ohne deutlich darauf hingewiesen zu werden, ein 2 jähriges Abo zu einem Monatspreis von 19,90 EUR monatlich ab. Durch eine Klausel in den AGB soll zudem das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Die Überraschung kommt erst, wenn eine Rechnung über 238,80 EUR kommt.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Rechnung von B2B Web Consulting GmbH für ein angebliches kostenpflichtiges Abo für www.profi-kochrezepte.de oder www.meinekochidee.de bekommen haben. „Rechnungen von B2B Web Consulting GmbH – profi-kochrezepte.de“ weiterlesen

Abmahnung wegen Verstoß gegen das neue Widerrufsrecht

AbmahnungAm Freitag den 13. trat das neue Widerrufsrecht in Kraft und wie nicht anders zu erwarten, kommen jetzt sofort die ersten Abmahnungen, weil noch eine alte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.

Die ersten Abmahnung legen den Verdacht eines sog. Abmahnungmissbrauchs nahe, gleichwohl sollten diese Abmahnungen nicht ignoriert werden.

Erste Abmahnungen wurden von der Werfo Ltd. durch RA Christoph Dittrich und der eboxu UG aus Bayreuth durch RA Wilfied Jaenecke ausgesprochen.

Warum werden diese Abmahnungen ausgesprochen?

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Google Formular für die Löschung von Suchergebnissen

icon_40Google wurde vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, seine Ergebnislisten im Falle von Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht anzupassen und Links auf bestimmte Seiten zu löschen.

Um diesem Urteil zu entsprechen, hat Google nunmehr ein Webformular für die Löschung zur Verfügung gestellt, welches Sie über diesen Link abrufen können

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Störerhaftung und Beweislast bei Filesharing


In einer viel beachteten Entscheidung hat das LG München I kürzlich eine Gefährdungshaftung für Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzungen wegen Tauschbörsen ausgeschlossen. Das Landgericht verneint damit eine Haftung des Anschlussinhabers, die lediglich auf der Grundlage der möglichen Verfügung über einen Internetzugang beruht.

Im vorliegenden Fall wurde eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung einer Tauschbörse über den Internetanschluss einer Rentnerin begangen, ohne dass diese die zur Nutzung unabdingbaren Geräte wie WLAN-Router oder Modem, in Verbindung mit einem Computer, besaß. Lediglich eine Splitterbox befand sich in ihrem Gewahrsam.

Dieser offensichtliche Widerspruch bezüglich der möglichen Nutzung der Tauschbörse schreckte das Amtsgericht München nicht, in erster Instanz für die Klägerin zu entscheiden und die Störerhaftung auf die oben beschriebene Gefährdungshaftung auszudehnen. Für das Amtsgericht war es ausreichend, dass die Rentnerin Anschlussinhaberin war.
Erst das Berufungsverfahren vor dem LG München I verhalf der Beklagten zu ihrem Recht. Im Endurteil finden sich in der Tat einige interessante Aspekte, die hier kurz näher betrachtet werden sollen.
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NRW-Justizministerium: Spezialisierte Abmahnkanzleien sind eine Landplage


Überteuerte Abmahnungen von spezialisierten Abmahnkanzleien, weil unbedachte Internetnutzer Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen, sind leider mittlerweile an der Tagesordnung.

Auch die Politik hat erkannt, dass es sich bei vielen der Verfahren mitnichten noch um den Schutz des geistigen Eigentums handelt, im Gegenteil, von dem Justizministerium NRW werden entsprechend spezialisierte Anwaltskanzleien auch als Landplage bezeichnet.

Spezialisierte Anwaltskanzleien geraten zur Landplage, wodurch der Schutz des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerate. Nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger bereits abgemahnt und zur Zahlung horrender Vergleichssummen von bis zu 4.800 Euro aufgefordert worden.
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