Abmahnung von Jörg Hofmann durch Scharfenberg Hämmerling

abmahnungJörg Hofmann aus Quickborn lässt zur Zeit durch Rechtsanwältin Scharfenberg von der Kanzlei Schharfenberg Hämmerling Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf eBay verschicken.  In diesen Abmahnungen fordert Rechtsanwältin Scharfenberg die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von über 5.000 €.

In der unserer Medienrechts-Kanzlei vorliegenden Abmahnung von Jörg Hofmann geht es um eine mögliche Bildrechtsverletzung auf eBay. Mit der Abmahnung fordert Rechtsanwältin Scharfenberg die umgehende Löschung des Bildmaterials, eine Auskunft über die Nutzung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Zudem verlangt Frau Rechtsanwältin Scharfenberg 1395 € pro Bild, was bei drei verwendeten Bildern einen Ersatzanspruch in Höhe von 5580 € ergeben soll. Zudem soll auch knapp 1000 € an Rechtsanwaltskosten und Ermittlungskosten gezahlt werden. „Abmahnung von Jörg Hofmann durch Scharfenberg Hämmerling“ weiterlesen

Strengere Regeln für Inkasso Unternehmen

InkassoAb November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.

Jetzt müssen Inkasso Unternehmen bereits in der ersten Mahnung gegenüber Privatunternehmen unter anderem folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:

  • Name oder Firma ihres Auftraggebers
  • den Grund für die Forderung, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und auch des Datums des Vertragsschlusses
  • konkrete Angaben zu geltend gemachten Zinsen und deren Höhe
  • Angaben zur Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten, insbesondere zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund

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Inkasso Drohung mit „Schufa Eintrag“ kann Verbraucher in die Irre führen

icon_32Nicht jede Drohung von einem Inkasso-Unternehmen ist eine zulässige Drohung.
Obwohl eine Verbraucherin Zahlungsaufforderungen eines Inkassodienstes (Trompi Payment GmbH) bestritten hat, wurde ihr in einem „Letzten Mahnschreiben“ eine Meldung ihrer Daten an die SCHUFA in Aussicht gestellt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dieses Mahnschreiben beanstandet und das Landesgericht Darmstadt hat der Klage des vzbv stattgegeben. ( LG Darmstadt, Urteil vom 16.10.2014, 27 O 133/14)

Das Landgericht bewertet die Formulierungen der Trompi Payment GmbH:

„Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese Forderung geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig… Hinzu kommt, dass unbestrittene und fällige Forderungen an die SCHUFA gemeldet werden können.“

als irreführend, denn für juristische Laien könnte der Eindruck entstehen, dass vorher gestellten Einwände gegen die Zahlungsaufforderungen nicht erheblich wären und somit die Meldung an die Schufa gerechtfertigt sei.

Nach Bundesdatenschutzgesetz  ist bei bestrittener Forderung die Weitergabe der Daten nicht zulässig. (dazu: OLG Celle, 13 U64/13, Urteil vom 19.12.2013) „Inkasso Drohung mit „Schufa Eintrag“ kann Verbraucher in die Irre führen“ weiterlesen

Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH

Daniel-SebastianUnserer Medienrechtskanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. In diesen urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing macht Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend.

Nehmen Sie die Abmahnungen ernst!

Forderung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert in seinen Abmahnungen für die DigiRights Administration GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch fordert er die Betroffenen im Namen der DigiRights Administration GmbH dazu auf, sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu zahlen. Am Ende des Schreibens bietet Daniel Sebastian dann einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.250 € an.

Vordergründig steht im Rahmen dieser Abmahnung der Anspruch auf Unterlassung. Die Betroffenen werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist in der Regel jeder Abmahnung am Ende beigefügt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich so eine Abmahnung erhalten habe?

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Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co durch die Kanzlei Waldorf und Frommer

widerspruchAktuell liegen uns zahlreiche Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co vor, die über die Kanzlei Waldorf Frommer eine Forderung von insgesamt 1.318,42€ geltend macht.

Hintergrund des Mahnbescheid von Tele München

Hintergrund dieses Mahnbescheides sind nach unseren Recherchen in der Regel Abmahnungen, welche im Jahre 2011 durch die Kanzlei Waldorf und Frommer für die Firma Telemünchen Fernseh GmbH + Co ausgesprochen worden sind.

Nehmen Sie diesen Mahnbescheid von Waldorf Frommer unbedingt ernst!

Wenn Sie jetzt nicht richtig rechtzeitig reagieren, kann aus diesem Mahnbescheid ein rechtskräftiger Titel werden, welcher sie zur Zahlung der Summe verpflichtet.

Wir raten unseren Mandanten immer zu einer so genannten Kombinationslösung.

Unsere Kombinationslösung bedeutet, dass wir auf der einen Seite gegen den Mahnbescheid selbst vorgehen, aber auch, dass wir direkt an Waldorf und Frommer herantreten und unsere Mandanten gegen den Mahnbescheid und auch die dem Mahnbescheid zu Grunde liegende Abmahnung verteidigen. „Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co durch die Kanzlei Waldorf und Frommer“ weiterlesen

Abmahnung der Kanzlei Negele für den Film Student Bodies

Unegelens liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg vor. Diese haben unseren Mandanten wegen einer angeblichen Verletzung gegen das Urheberrecht abgemahnt. In dieser Abmahnung fordert die Kanzlei Negele die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1857,60 €.

Nehmen Sie diese Abmahnung unbedingt ernst!

Ausgesprochen wird diese urheberrechtliche Abmahnung im Namen der Mircom International Content Management & Consulting LTD (M.I.C.M) aus Zypern. Die Firma M.I.C.M. soll Inhaberin der Rechte an dem Film “Student Bodies”sein. Der Film Student Bodies soll gemäß der Abmahnung von Negele in einer Tauschbörse angeboten worden sein. „Abmahnung der Kanzlei Negele für den Film Student Bodies“ weiterlesen

Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH

Waldorf-FrommerUns liegen aktuell zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.

In dem Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unseren Mandanten vor, für das illegale Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss verantwortlich zu sein. Dies unterstreicht Waldorf Frommer durch die Zusendung eines Ermittlungsdatensatzes und eines Gerichtsurteils.

Vor diesem Hintergrund fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Unterschrift unter eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Daneben werden Schadenersatzansprüche in Höhe von 600 € und ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € geltend gemacht.

Insbesondere mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH die folgenden Filme ab: „Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH“ weiterlesen

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

icon_40Nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bei einer urheberrechtlichen Verletzung die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Fehlerhafte Unterlassungserklärungen können hohe Kosten nach sich ziehen. 

Mit einer urheberrechtlichen Abmahnung ist in der Regel auch die Verpflichtung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig ist in der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Ob diese mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben wird oder eine eigene, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte unbedingt durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Die Wiederholungsgefahr „Die strafbewehrte Unterlassungserklärung“ weiterlesen

Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend

ZeitungsartikelDie Erkennbarkeit einer Person im Rahmen einer Berichterstattung kann auch durch die Gesamtumstände gegeben sein. Selbst wenn nur einzelne Körperpartien gezeigt werden bzw. das Gesicht gepixelt wird, kann aus den weiteren Umständen einer Erkennbarkeit des Abgebildeten gegeben sein.

Gegen eine solche Berichterstattung kann man sich wehren.

Juristisch handelt es sich um eine erkennbare Personenaufnahme, wenn gemäß des § 22 S. 1 KUG die Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes in einer für Dritte erkennbaren Weise (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 2201, mwN) gegeben ist. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Fotografie handeln, es reicht die Reproduktion in jeder beliebigen Form aus, sprich auch Youtube Videos und öffentlice Facebook Posting unterfallen dem Merkmal der Aufnahem. (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 20).

Für eine Erkennbarkeit ist es dabei ausreichend, wenn Teile der Person abgebildet werden und aus dieser Darstellung Anhaltspunkte für den Abgebildeten entstehen, er könne möglicherweise von Dritten erkannt werden (BGH GRUR 1962, 211). Hinsichtlich des »Dritten« ist eine Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis, den der Betroffene nicht ohne Weiteres selbst unterrichten bzw. überschauen kann, ausreichend (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 22; LG Köln, ZUM-RD 2005, 351). „Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend“ weiterlesen

Debcon Inkasso Schreiben

debcon

Unserer Medienrechts- und Rechtsanwaltskanzlei liegen zurzeit zahlreiche Inkasso-Schreiben der Firma Debcon GmbH vor.

Bei den Debcon Inkasso-Schreiben geht in der Regel um Forderungen von Abmahnkanzleien. Uns liegen Inkassoforderungen für die Abmahnkanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller und U + C Rechtsanwälte vor. Zum Teil wird Debcon auch für die Rechteinhaber selbst tätig und mahnt dann im Auftrag der MIG Film GmbH, M.I.C.M., oder Silwa Filmvertrieb AG die Zahlung angebliche offene Forderungen ein.

Hintergrund der Debcon Forderungen

Die Debcon Inkasso Forderungen beziehen sich in aller Regel auf angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Häufig haben unsere Mandanten vor Jahren eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen. Gegen diese Abmahnung sind viele unsere Mandanten vorgegangen und haben eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und sich gegen die Abmahnung verteidigt. Nach Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung haben unsere Mandanten zum Teil jahrelang nichts mehr von der Abmahnkanzlei gehört. Bis zum Eingang des Schreibens der Debcon Inkasso GmbH. „Debcon Inkasso Schreiben“ weiterlesen