Babyfotos im Internet – Umgang mit Kinderbildern im Netz

Tochter verklagt Eltern wegen Babyfotos. Diese Schlagzeile aus Österreich kursiert zur Zeit im Netz. Ob die Meldung tatsächlich stimmt ist umstritten, juristisch ist der Fall aber gleichwohl sehr interessant. Denn Kinderbilder im Netz sind ein heikles Thema, welches uns in der Kanzlei Hoesmann seit längere Zeit beschäftigt.

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Filesharing – Eltern haften für ihre Kinder

AbmahnungViele Eltern werden es kennen, plötzlich landet eine Abmahnung im Briefkasten, weil über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Die Kinder, in der Regel auch ordentlich über mögliche Verstöße im Internet belehrt, könnten den Verstoß begangen haben.

Eltern wollen ihre Kinder aber vor einer möglichen Verfolgung schützen und verweigern daher, auch im Hinblick auf das strafrechtliche Zeugnisverweigerungsrecht, die Aussage, welches ihrer Kinder den Verstoß begangen haben kann. Nunmehr stellt sich die Frage, ob die Eltern für ihre Kinder haften.

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Berichterstattung über Kinder

ZeitungsartikelViele Eltern fühlen sich unwohl, wenn Informationen über ihre Kinder öffentlich publiziert werden. Immerhin besteht bei diesen öffentlichen Informationen die Gefahr, dass die Informationen in falsche Hände geraten können. Der Bundesgerichtshof sieht diese Gefahr und hat in einem Urteil entschieden, dass Informationen über Kindern nicht ohne Weiteres publiziert werden dürfen. „Berichterstattung über Kinder“ weiterlesen

Filesharing-Abmahnung: AG Hamburg weist Klage bei Mehrpersonenhaushalt ab

internetErfolglos haben die Rechtsanwälte Rasch vor dem Amtsgericht Hamburg ein Verfahren wegen illegalem Tauschbörsenangebot gegen einen Familienvater geführt. Das Gericht verneinte eine Täter- als auch Störerhaftung des Abmahnopfers und die Klage der Rasch Rechtsanwälte wurde abgewiesen. „Filesharing-Abmahnung: AG Hamburg weist Klage bei Mehrpersonenhaushalt ab“ weiterlesen

Rechtsanwalt Hoesmann in einer Diskussionsrunde beim NDR

Die Diskussion um sogenannte Posing-Bilder wird seit dem Bekanntwerden der Edathy Affäre kontrovers geführt. Im Rahmen der Diskussion hat Rechtsanwalt Hoesmann als Vertreter der Berufsfotografen an einem Streitgespräch mit Werner Schaub vom Bundesverband Bildender Künstler beim NDR teilgenommen. Thema des Gesprächs war: Nackte Kinder – was muss verboten werden?

Im Ergebnis besteht Einigkeit, dass das Persönlichkeitsrecht der Kinder unbedingt zu schützen ist. Ein Verbot des Handels dieser Bilder mit nackten Kindern würde nach Ansicht von Rechtsanwalt Hoesmann in keiner Weise die künstlerische Freiheit der Berufsfotografen oder die Arbeit von Fotografen in irgendeiner Weise einschränken. Fotografen gehen mit dem Thema von unbekleideten Kindern sehr sensibel um und die Erfahrung des Berufsverbandes zeigt, dass Aufnahmen und Aufträge, welche in diese Richtung gehen, im Zweifel abgelehnt werden. „Rechtsanwalt Hoesmann in einer Diskussionsrunde beim NDR“ weiterlesen

Jugendschutz im Internet

Jugendschutz spielt im Internet eine wichtige Rolle und Webseitenbetreiber sollten darauf achten, dass ihre Webangebote nicht gegen den Jugendschutz verstoßen. Denn Verstöße gegen den Jugendschutz können abgemahnt werden und Abmahnungen ziehen in der Regel immer Probleme und Kosten nach sich. Besser ist es, im Vorfeld zu handeln und Abmahnungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Jugendschutz zu vermeiden.

Wann eine Webseite gegen den deutschen Jugendschutz verstößt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Auf der einen Seite sind pornografische und voll-erotische Angebote unstreitig ein Verstoß gegen den Jugendschutz, auf der anderen Seite ist jedoch nicht jeder entblößte Busen ein Verstoß.

Es gilt beim Jugendschutz immer zu prüfen, ob Darstellung auf der Webseite geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. „Jugendschutz im Internet“ weiterlesen

Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.

Bei dem Verfahren vor den Karlsruher Richtern wurde auf die familiäre Vertrauensstellung bei der Anschlussüberlassung und die Eigenverantwortung volljähriger Kinder Bezug genommen. Volljährige Familienangehörige müssen deshalb nicht belehrt oder überwacht werden, solange es nicht konkrete Umstände für einen Anschlussmissbrauch gibt. Sollten dem Anschlussinhaber solche rechtswidrigen Umstände auffallen, hat er jedoch die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wie diese „erforderlichen Maßnahmen“ konkret auszusehen haben, ließ der BGH in dieser Entscheidung offen.

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Berichterstattung über Kinder Prominenter

Über Kinder von prominenten Mitmenschen darf in der Zeitung berichtet und auch deren Vorname und Alter genannt werden. Voraussetzung dafür ist aber nach Ansicht des BGH, dass es sich um bereits bekannte Informationen handelt.

Hintergrund der Klage war die Veröffentlichung eines Beitrages in der Zeitschrift „Viel Spaß“. Der Beitrag berichtete über die Ehe der Adoptiveltern der Kinder, in welchem die Kinder beim Name und Alter benannt wurde. Die Klage gegen die Nennung des Namens hatte sowohl beim Landgericht Hamburg (Urteil vom 13. Januar 2012 – 324 O 454/11) als auch beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 24. April 2012 – 7 U 5/12) Erfolg.  „Berichterstattung über Kinder Prominenter“ weiterlesen

Juristische Probleme der Kinder- und Schulfotografie

Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und dieses gilt ganz besonders für Kinder. Ohne Zustimmung der Eltern dürfen Kinder nicht fotografiert und die Bilder erst recht nicht publiziert werden.
Dies zu beachten ist insbesondere im Bereich der Schulfotografie wichtig.

Die Eltern haben das Recht zu bestimmen, ob ihr minderjähriges Kind in der Schule fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Die Lehrer dürfen über diesen Umstand nicht bestimmen.

Viele Eltern werden zunehmend sensibler, wenn es um die Fotos ihrer Kinder geht.
Gerade durch die sozialen Medien wie Facebook Twitter & Co. kann ein einmal im Internet präsentiertes Bild schnell und einfach weiter kopiert werden, sodass es fast unmöglich ist, ein einmal publiziertes Bild wieder komplett im Internet löschen zu können.

Dies führt zu ganz praktischen Problemen aufseiten der Schule, aber auch aufseiten der Fotografen.
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