Amazon haftet für Produktfotos

amazonAuf Amazon können Online-Händler, die ihre Produkte anbieten wollen, sich an bereits bestehende Produktfotos anhängen, die von Amazon zur Verfügung gestellt werden. Welche Bilder angezeigt werden, entscheidet ein Algorithmus von Amazon.

Der Händler hat keinen Einfluss auf die Auswahl der angezeigten Fotos. Somit bestimmt Amazon, welche Fotos in dem jeweiligen Angebot angezeigt werden und nicht der Online-Händler. „Amazon haftet für Produktfotos“ weiterlesen

Abmahnung durch eine Gesellschaft

AbmahnungGesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH oder auch Aktiengesellschaft, können zu keinem Zeitpunkt Urheber eines Werkes sein. Hintergrund dessen ist, dass das Urheberrecht selber auf einen schöpferischen Akt zurückgehen muss, der von einem Menschen geschaffen sein muss. Gesellschaften können aber, da es sich um juristische Personen handelt, diesen schöpferischen Akt gerade nicht erbringen, mithin auch nicht Urheber sein. „Abmahnung durch eine Gesellschaft“ weiterlesen

Namensnennungsrecht auch bei unbeschränkten Nutzungsrechten beachten

fotorechtDas Namensnennungsrecht des Fotografen ist ein für Fotografen wichtiges Recht. Leider wird dieses Namensrecht in der Praxis häufig missachtet und Fotos ohne Nennung des Namens des Fotografen publiziert.

Eine Nennung ohne Namen ist im Grunde nur dann zulässig, wenn der Fotograf im Vorfeld auf sein Namensnennungsrecht verzichtet hat.

Das Namensnennungsrecht von Fotografen ist auch dann zu beachten, wenn man unbeschränkte Nutzungsrechte an den Fotografien erworben hat.

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Bilderklau und Bilddiebstahl finden und verfolgen

hoesmann_robeIn meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Medienrecht und Partner des CentralVerbands der deutschen Berufsfotografen habe ich viel mit dem Thema Fotorecht und hier auch insbesondere mit dem Thema des Bilddiebstahls zu tun. Ich vertrete zahlreiche Fotografen und Agenturen, welche gegen eine illegale Verwendung Ihrer Bilder im Internet vorgehen. „Bilderklau und Bilddiebstahl finden und verfolgen“ weiterlesen

Ein Foto ist auf 2 Webseiten zulässig

Das Amtsgericht Düsseldorf (AG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013, Az. 57 C 14411/12) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Schadenersatz zu zahlen ist, wenn ein durch einen Webdesigner zur Verfügung gestelltes Bild auch unter 2. Domain bei dem Kunden abrufbar ist.

Im Ergebnis hat das Gericht diesen Anspruch verneint, da im Zweifel der erlaubte Nutzungsumfang nicht überschritten wird, wenn die Website mit einer zweiten Domain adressiert wird.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Webdesigner für einen Kunden eine Webseite zu einem Festpreis erstellt und zudem selbst erstellte Fotos für den Internetauftritt des Kunden zur Verfügung gestellt. „Ein Foto ist auf 2 Webseiten zulässig“ weiterlesen

Ausschließliche Nutzungsrechte

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In Verträgen findet sich immer wieder die Formulierung, dass die “ausschließlichen Rechte” an einem Werk übertragen werden.

Dieses bedeutet, dass nur (ausschließlich) der Rechteinhaber berechtigt ist, das Werk unbeschränkt zu nutzen.

Der Rechteinhaber des ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechts hat zudem das Recht, gegen eine unberechtigte Nutzung des Werkes vorzugehen. Dieses schließt auch den Urheber selbst mit ein und untersagt diesem eine Nutzung seines eigenen Werkes.

Somit kann auch ein Fotograf für die Nutzung seiner eigenen Bilder abgemahnt werden, wenn er die ausschließlichen Rechte auf einen Dritten übertragen hat, die Bilder aber weiterhin selbst nutzt.

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